Am 26.9.2019 veröffentlichte der IASB die Referenzzinssatz- Reformänderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 im Anschluss an die IBOR-Reform, die durch die Veröffentlichung eines Berichts des Financial Stability Board (FSB) im Jahr 2014 eingeleitet wurde.

Die Änderungen sind nun auch in Europa anwendbar, nachdem sie von der Europäischen Union am 15.1.2020 verabschiedet wurden (und am 16. Januar im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden). Alle betroffenen Unternehmen können nun beschließen, diese Änderungen vorzeitig, d. h. für die am 31.12.2019 endende Rechnungsperiode, anzuwenden.

Die Änderungen stellen die Phase 1 des IBOR-Reformprojektes dar, das sich auf Fragen konzentriert, die vor Ersetzung der bestehenden Referenzzinssätze auftreten können. Der Hauptzweck der Änderungen besteht darin, vorübergehende Ausnahmen von der Anwendung der Vorschriften für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften zu ermöglichen, um Unternehmen die Aufrechterhaltung von Sicherungsbeziehungen zu gestatten, die von der IBOR-Reform betroffen sind (die höchstwahrscheinliche Anforderung an gesicherte zukünftige Cashflows, mehr Flexibilität bei der Bewertung der prospektiven und retrospektiven Effektivitätsprüfungen etc.). Außerdem führen die Änderungen neue Offenlegungspflichten ein.

Weitere Einzelheiten finden Sie in der Sonderstudie in der Mazars-„Beyond the GAAP“-Ausgabe Nr. 134 aus dem Juni 2019 oder im Amtsblatt der EU zu den veröffentlichten Änderungen:

Mazars-„Beyond the GAAP“-Ausgaben: Link

Amtsblatt der EU: Link

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