IASB veröffentlicht Diskussionspapier: „Unternehmenszusammenschlüsse – Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung"

Der IASB veröffentlichte am 19.3.2020 ein Diskussionspapier mit dem Ziel, dass Investoren von Unternehmen zu vertretbaren Kosten weitreichendere Informationen bezüglich deren Akquisitionen zur Verfügung gestellt bekommen. Dadurch sollen Investoren die Akquisitionsentscheidungen des jeweiligen Unternehmens besser beurteilen können.

Der Grund für dieses Diskussionspapier ist, dass Unternehmenszusammenschlüsse für die jeweiligen Unternehmen oftmals sehr große Transaktionen darstellen und zudem oftmals eine entscheidende Rolle in der Weltwirtschaft spielen. Um deren korrekte buchhalterische Handhabung zu gewährleisten wurde am 31.3.2004 IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse veröffentlicht. Der den IFRS 3 betreffende Post-Implementation Review deckte Bedenken bei Interessensvertretern bezüglich des Standards auf. Zu diesen Bedenken zählte unter anderem, dass Investoren von Unternehmen keine ausreichenden Informationen zu Akquisitionen und deren Weiterentwicklung zur Verfügung gestellt bekommen. Des Weiteren müssen Unternehmen hohe Kosten für den teils komplexen Werthaltigkeitstest in Kauf nehmen, und oftmals stellt die Anforderung, immaterielle Vermögenswerte wie Kundenbeziehungen und Marken getrennt von Geschäfts- oder Firmenwert zu erfassen, ebenfalls eine Herausforderung dar. Ferner gibt es Bedenken, dass etwaige Wertminderungen des Geschäfts- oder Firmenwerts oftmals zu spät bilanziert werden.

Der IASB hat die Bedenken der Interessensvertreter bereits in dem Forschungsprojekt „Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung“ untersucht. Bevor er einen Exposure Draft zu diesem Thema verfasst, möchte er allerdings die Kommentare bezüglich des Diskussionspapiers, in welchem er seine vorläufige Sichtweise darlegt, berücksichtigen. Die Interessensvertreter sind insbesondere dazu aufgefordert, in ihren Kommentaren auszudrücken, ob die vorgeschlagenen Offenlegungen tatsächlich nützliche Informationen enthalten und in der Praxis umsetzbar sind. Zudem wird um Kommentierungen bezüglich neuer Argumente bzw. neuer Ansätze zur Bilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwertes gebeten. Die Kommentierungsfrist endet am 25.9.2020.

Das komplette Diskussionspapier steht hier zur Verfügung.

Haben Sie Fragen oder weiteren Informationsbedarf?

* Pflichtfelder

Ich stimme zu, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme und für die Zuordnung für eventuelle Rückfragen gespeichert werden. Ich habe die Erklärung zum Datenschutz gelesen und akzeptiere diese.