Das Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht geänderte Regulatory Technical Standards

Am 16.12.2019 wurde die Delegierte Verordnung (EU) 2019/2100 der Kommission vom 30.9.2019 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 durch das Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Diese Verordnung zielt darauf ab, die Taxonomie zu aktualisieren, die bei der Veröffentlichung von Jahresfinanzberichten (sofern diese konsolidierte Abschlüsse nach IFRS enthalten) unter Verwendung des einheitlichen elektronischen Berichtsformats zur Anwendung kommt.

Die Verordnung 2019/815 beruhte auf einer von der ESMA entwickelten Taxonomie, die wiederum auf der 2017 veröffentlichten IFRS-Taxonomie des IASB basierte. Angesichts der Änderungen der IFRS und der regelmäßigen Aktualisierung der IFRS-Taxonomie durch den IASB legte die ESMA eine neue Taxonomie für Europa vor, die auf der im Jahr 2019 veröffentlichten Taxonomie des IASB basiert.

In der Praxis werden die Regulatory Technical Standards (RTS) jedes Jahr aktualisiert werden müssen, um die regelmäßigen Änderungen des IASB an der IFRS-Taxonomie zu berücksichtigen.

Wie bereits im Newsletter 2/2019 ausführlicher beschrieben, müssen börsennotierte Unternehmen in der EU, die einen Jahresfinanzbericht gemäß Transparenz-Richtlinie veröffentlichen, das einheitliche europäische elektronische Berichtsformat (engl.: ESEF) ab dem Geschäftsjahr beginnend am 1.1.2020 obligatorisch anwenden.

Der Jahresfinanzbericht 2020 (veröffentlicht Anfang 2021) muss daher im XHTML-Format eingereicht werden. Der in diesem Bericht enthaltene konsolidierte IFRS-Abschluss muss durch die iXBRL-Sprache und die RTS-Taxonomie gekennzeichnet werden (anfänglich müssen nur die primären Abschlussbestandteile auf diese Weise gekennzeichnet werden).

Die Verordnung (EU) 2019/2100 ist hier für Sie verfügbar.

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