Darstellung von Abschlüssen nach IFRS: Veröffentlichung eines Exposure Drafts

Der vom IASB am 17.12.2019 im Rahmen des Projekts zu den primären Abschlussbestandteilen veröffentlichte Exposure Draft soll letztendlich einen neuen Standard zum Ziel haben, welcher IAS 1 ersetzen soll (auch wenn einige der Vorschriften des IAS 1 in der Praxis beibehalten werden) und frühestens für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1.1.2024 beginnen, gelten soll.

Dieser Standardentwurf schlägt Folgendes vor:

  • Verbindlichere Prinzipien für die Strukturierung der Gewinn- und Verlustrechnung, die die nachstehenden Punkte zum Ziel hat:
    • die Definition von Kategorien (operativ, integrale assoziierte Unternehmen und Joint Ventures, Investitionen und Finanzierung), die die Darstellung von Einnahmen und Ausgaben vorschreiben;
    • die Anforderung bezüglich neuer obligatorischer Zwischenergebnisse (betriebliches Ergebnis, betriebliches Ergebnis sowie Erträge und Aufwendungen von integralen assoziierten Unternehmen und Joint Ventures, Ergebnis vor Finanzierungstätigkeit und Ertragsteuern), ohne die Darstellung anderer zusätzlicher Zwischensummen zu verhindern (folglich wäre die getrennte Darstellung eines laufenden Betriebsergebnisses oder eines Aufwands für Nettofinanzverbindlichkeiten generell nicht mehr möglich);
    • die Anforderung, den Anteil vom Nettogewinn oder -verlust von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures aufzuschlüsseln, je nachdem, ob diese nach der Equity-Methode bilanzierten Einheiten integraler Bestandteil der Hauptgeschäftstätigkeit der Gruppe sind (der Anteil von integralen Einheiten wird unmittelbar nach dem Betriebsgewinn oder -verlust ausgewiesen, während der Anteil von nicht integralen Einheiten in die Kategorie „Investitionen“ fällt).
  • Bestimmungen zur Verbesserung der Aggregation und Aufschlüsselung der präsentierten Informationen, einschließlich:
    • des Verbotes der „gemischten“ Darstellung von Betriebsaufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung (gleichzeitig nach Art und Funktion) und die Verpflichtung zur Offenlegung gemäß dem Gesamtkostenverfahren im Anhang, wenn das Umsatzkostenverfahren in der Gewinnund Verlustrechnung gewählt wurde;
    • die Vermeidung der separaten Darstellung von außergewöhnlichen Posten (gemäß der Definition im Primary Financial Statements project) in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Anforderung der Offenlegung dieser Posten in einer gesonderten Anhangangabe.
  • Zusätzliche Angaben, die in einer gesonderten und geprüften Anhangangabe zu machen sind, wenn das Unternehmen zusätzliche finanzielle Erfolgskennzahlen im Rahmen von Management Performance Measures verwendet hat, welche folgende Punkte umfassen:
    • die Definition und die Berechnungsmethode dieser Kennzahlen;
    • eine Erläuterung ihrer Verwendung und deren Bedeutung für das Verständnis der Leistung des Unternehmens;
    • eine Überleitung zur nächsten vergleichbaren Kennzahl nach IFRS, einschließlich der Effekte aus Steuern und durch nicht beherrschende Anteile für jeden überzuleitenden Posten;
    • einen Hinweis für den Leser, dass das Unternehmen unternehmensspezifische, von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahlen verwendet, die nicht unbedingt mit ähnlichen, von anderen Unternehmen verwendeten Kennzahlen vergleichbar sind.
  • Gezielte Vorschläge für die Darstellung der Kapitalflussrechnung, die wiederum auf eine bessere Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen abzielen, wie z. B.:
    • die Einführung eines einheitlichen Ausgangspunktes für Unternehmen, die die indirekte Methode anwenden (z. B. das Betriebsergebnis);
    • die Abschaffung von Optionen im Hinblick auf die Klassifizierung von Zahlungsströmen in Bezug auf gezahlte und erhaltene Zinsen und Dividenden (außer für Finanzinstitute).

Die Kommentierungsfrist für diesen Exposure Draft endet am 30.9.2020.

Der komplette Exposure Draft steht hier zur Verfügung.

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