Europäische Unternehmen waren infolge ihrer Börsennotierung in den USA bis zum Jahre 2007 zur zusätzlichen Konzernrechnungslegung nach US-GAAP verpflichtet. Seit dem Berichtsjahr 2007 wird von diesen Emittenten keine Überleitungsrechnung von IFRS- auf US-GAAP mehr gefordert.

Um den Anforderungen von US-amerikanischen Interessenvertretern aktuell gerecht zu werden, bietet LucaNet die Möglichkeit der parallelen Darstellung von Konzernabschlüssen nach verschiedenen Rechnungslegungsstandards an.

Die App für die Kapitalkonsolidierung unterstützt die Wahlrechte für die Behandlung von vollkonsolidierten Tochtergesellschaften gemäß DRS 23 „Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss)“. Die Wahlrechte können entweder gemäß der vordefinierten Rechnungslegungsstandards HGB, IFRS oder gemäß einer individuellen Konfiguration angewendet werden. Ab der Version 12 kann die Kapitalkonsolidierung nach den Standardvorgaben gemäß US-GAAP durchgeführt werden:

US-GAAP Rechnungslegungsstandard

Abbildung 01: Auswahl von US-GAAP als Rechnungslegungsstandard

Im Rahmen der Kapitalkonsolidierung werden für den angegebenen Zeitraum die Kapitalverflechtungen zwischen Unternehmen eines Konzerns für einen Konzernabschluss eliminiert. Dabei entstehende Werte werden auf die Konten gebucht, die für die Kapitalkonsolidierung gewählt wurden. Das Wahlrecht der Equity-Methode im Einzelabschluss kann ebenfalls berücksichtigt werden.

Für eventuelle Rückfragen stehen wir im Team gerne helfend und beratend zur Verfügung.

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Dies ist ein Beitrag aus unserem Financial Performance Newsletter 3/2020. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.