Jeder Kaufmann ist gemäß Handelsgesetzbuch § 238 Buchführungspflicht verpflichtet, Handelsbücher nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung zu pflegen. Die Buchführung ist so zu organisieren, dass sich ein sachverständiger Dritter innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die einzelnen Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens verschaffen kann. Wichtig ist dabei, dass Entstehung und Abwicklung nachvollziehbar sind.

Gemäß Handelsgesetzbuch § 239 Führung der Handelsbücher sind die Eintragungen und Aufzeichnungen vollständig und geordnet vorzunehmen. Ferner dürfen die Aufzeichnungen nicht mehr verändert werden.

LucaNet unterstützt diese Anforderungen der Gesetzgebung durch die automatische Vergabe von Belegnummern. Die Funktion wird über das Kontextmenü im Bereich der Belege ausgewählt:

Buchung endgültig abschließen

Abbildung 01: Buchung endgültig abschliessen.

Jeder einzelne Beleg in der Ist-Datenebene kann endgültig abgeschlossen werden und erhält damit eine eindeutige Belegnummer.

Automatische Belegnummer

Abbildung 02: Automatische Belegnummer.

Ein endgültig abgeschlossener Beleg kann nicht mehr editiert und nur noch über eine Stornierungsbuchung rückgängig gemacht werden. Die Verwendung der automatischen Belegnummernvergabe stellt sicher, dass die getätigten Eintragungen auf ewige Zeiten festgeschrieben werden. Die nachträgliche Veränderung ist ausgeschlossen!

Für eventuelle Rückfragen stehen wir im Team gerne helfend und beratend zur Verfügung.

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Dies ist ein Beitrag aus unserem Financial Performance Newsletter 3/2020. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier . Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.