Übernahme der Änderungen an IFRS 9

17.07.2018 – Die EU-Kommission hat am 22. März 2018 mit Verordnung (EU) Nr. 2018/498 die Änderungen an IFRS 9 Finanzinstrumente – Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung in europäisches Recht übernommen.

Die Änderungen adressieren symmetrische Kündigungsrechte und beinhalten eine Klarstellung zu Modifikationen finanzieller Verbindlichkeiten. Sie sind retrospektiv auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, anzuwenden.

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