Übernahme der Änderungen an IFRS 2

17.07.2018 – Die EU-Kommission hat am 26. Februar 2018 mit Verordnung (EU) Nr. 2018/289 die Änderungen an IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung in europäisches Recht übernommen.

Dabei handelt es sich um eine Klarstellung der Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens in der EU entspricht dem des IASB (1. Januar 2018).

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