Übernahme der Änderungen an IAS 40

17.07.2018 – Die EU-Kommission hat am 14. März 2018 mit Verordnung (EU) Nr. 2018/400 die Änderungen an IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien für die Anwendung in Europa übernommen.

Die Änderungen sind Klarstellungen im Hinblick auf Übertragungen in den und aus dem Bestand der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens in der EU entspricht dem des IASB (1. Januar 2018).

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