Übernahme von Änderungen an IFRS 1, IFRS 12 und IAS 28 (Jährliche Verbesserungen 2014–2016)

17.07.2018 – Die EU-Kommission hat am 7. Februar 2018 mit Verordnung (EU) Nr. 2018/182 die Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS, IFRS 12 Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen und IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen in europäisches Recht übernommen.

Die Änderungen an IFRS 1 und IAS 28 treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen, die Änderungen an IFRS 12 für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen.

Haben Sie Fragen oder weiteren Informationsbedarf?

* Pflichtfelder

Ich stimme zu, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme und für die Zuordnung für eventuelle Rückfragen gespeichert werden. Ich habe die Erklärung zum Datenschutz gelesen und akzeptiere diese.

Dies ist ein Beitrag aus unserem IFRS-Newsletter 2/2018. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.