Gudrun Egenolf Managerin
Qualifikation
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Beratungsfelder
Branchen
- Healthcare & life sciences
- Public & social sector
Sprachen
Kurzbiografie
- Seit 2019 Mazars Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- 2008 - 2018 PricewaterhouseCoopers Legal AG
- 2002 - 2008 Winterstein Rechtsanwälte
- 1999 - 2001 Rechtsreferendariat in Essen und Mailand
- 1993 - 1998 Studium der Rechtswissenschaften in Bayreuth und Münster
Profil
Rechtsanwältin Gudrun Egenolf ist seit 2019 als Managerin bei Mazars tätig und berät Mandanten im Bereich Arbeit und Personal. Zuvor war Frau Egenolf in verschiedenen Kanzleien beschäftigt, zuletzt als Prokuristin bei PricewaterhouseCoopers Legal. Gudrun Egenolf verfügt aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht über umfassende Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Bereich des Arbeitsrechts und berät vorwiegend Unternehmen des öffentlichen Sektors sowie des Mittelstands in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Schwerpunktmäßig unterstützt sie Mandanten bei Unternehmensumstrukturierungen, Betriebsübergängen und Betriebsänderungen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt zudem in der Durchführung der vorgelagerten Legal Due Diligence bei Unternehmenstransaktionen. Darüber hinaus berät sie Unternehmen beim Einsatz von Fremdpersonal sowie bei personellen Einzelmaßnahmen, insbesondere bei der Begründung und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Zudem übernimmt sie die Prozessvertretung vor den Arbeits- und Sozialgerichten.
Kontakt
Seiten Gudrun Egenolf
Über uns
- Aktuelles aus dem Urlaubsrecht
- Urlaubsansprüche bei lang andauernder Krankheit
- LAG Köln: Krankenhaus-Betriebsrat hat Recht auf Mitbestimmung über Besuchskonzept
- Personalgestellung nach § 4 Abs. 3 TVöD (VKA) und Bereichsausnahme in § 1 Abs. 3 Nr. 2b AÜG
- Neuerungen beim Statusfeststellungsverfahren
- Keine Nachgewährung von Urlaubstagen bei Quarantäne wegen Coronainfektion
- BAG: Beteiligung nachgeordneter Ärzte an Privatliquidationserlösen für privatärztliche Chefarztbehandlung
- Gesetzgeber beschließt steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie
- Lohngleichheit bei Teilzeitbeschäftigung
- Arbeit auf Abruf – ohne Regelung gilt eine Arbeitszeit von 20 Wochenstunden
- Pool-Arzt im vertragszahnärztlichen Notdienst ist nicht automatisch selbstständig tätig
- Keine Schlechterstellung von Teilzeitbeschäftigten bei Mehrarbeitsvergütung