DRSC News

Rückmeldung des DRSC: Bilanzierung von Energielieferverträgen nach  IFRS 9 (IFRS IC Outreach)

Das DRSC hat zu einer Umfrage des IFRS IC zur Bilanzierung von Energielieferverträgen im Kontext der sog. Own-use-Exemption nach IFRS 9.2.4 ff. Stellung bezogen. Die Stellungnahme ist hier abrufbar. Das DRSC hat hierzu seinerseits Rückmeldungen von den großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und betroffenen Unternehmen in Deutschland gesammelt und diese als gebündelte Rückmeldung an den IFRS-IC-Mitarbeiterstab übermittelt.

Aufgrund der gegenwärtigen wirtschaftlichen und politischen Situation wird erwartet, dass die Own-use-Exemption nicht mehr in allen Fällen anwendbar ist. Folglich müsste eine erfolgswirksame Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert (als Derivat) erfolgen.

Hierzu werden Bedenken geäußert, da eine erfolgswirksame Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert in bestimmten Fällen nicht zu einer getreuen Darstellung des wirtschaftlichen Gehalts solcher Verträge führe. Aufgrund der zu erwartenden Relevanz der Sachverhalte für das Geschäftsjahr 2023 wird das IFRS IC aufgefordert, zeitnah zu entscheiden.

Die Umfrage des DRSC hat Folgendes ergeben:

  • Es existiert eine Vielzahl an unternehmerischen Praktiken und der bilanziellen Abbildung von Energielieferverträgen im Kontext der aktuellen marktbezogenen und geopolitischen Entwicklungen;
  • die Auswirkungen auf die Rechnungslegung sind weitreichend;
  • es bestehen aber auch virtuelle Energielieferverträge, deren bilanzielle Abbildung zu berücksichtigen ist (und die derzeit aus der Eingabe des IFRS IC ausgeschlossen sind).

Haben Sie Fragen oder weiteren Informationsbedarf?

Sprechen Sie uns an

Dies ist ein Beitrag aus unserem IFRS-Newsletter 4-2023. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.