Editorial

Liebe Leser*innen,
so langsam nimmt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Fahrt auf. Ging es zuletzt vor allem um Fragen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Covid-19-Pandemie, stehen nun auch andere Themen auf der Tagesordnung. Ein wichtiges Vorhaben ist sicherlich die Krankenhausstrukturreform und dabei die Fragen, ob es wirklich zu einer (vollständigen) Abkehr vom DRG-System kommen und inwieweit der Bundesgesetzgeber versuchen wird, den Ländern Vorgaben für die Krankenhausplanung zu machen. Inzwischen wurden auch personelle Lücken im BMG betreffend das Thema der Digitalisierung geschlossen. Ob es mit dieser nun richtig vorangeht, wird sich zeigen.

Wenig Konkretes gibt es auch zu der insbesondere seitens der Länder lautstark eingeforderten weitergehenden MVZ-Regulierung, gleichwohl lohnt es sich, sich einmal einen Überblick über die Umsetzungsmöglichkeiten in diesem Zusammenhang zu verschaffen, wobei Ihnen Moritz Ulrich hilft. Eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung sieht das Bundessozialgericht dagegen in der von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns im Zusammenhang mit den Anforderungen an die Gewährung von Abschlagszahlungen vorgenommenen Differenzierung danach, ob Gesellschafter einer MVZ-GmbH natürliche und/oder juristische Personen sind. Den Terminbericht stellt Ihnen ebenfalls Moritz Ulrich vor.

Ebenfalls im Zusammenhang mit der ambulanten Medizin stehen die Beiträge von Tilman Braun zur 11. GWB-Novelle und Nihan Akpinar zum MoPeG. Beide Gesetze können sich, wenn auch in ganz unterschiedlicher Weise, auf MVZ-Transaktionen auswirken.

Aus dem stationären Bereich hat Gudrun Egenolf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Beteiligung nachgeordneter Ärzte an Privatliquidationserlösen für privatärztliche Chefarztbehandlung für Sie aufbereitet.

Betreffend die digitalen Themen führen Julia Kleinschmidt und Sebastian Retter durch den aktuellen Stand des Leitfadens zur DiPA. Roman Krepki und Sebastian Retter berichten über die Neufassung der ISO 27001, nach der auch Hersteller von DiGA zertifiziert sein müssen, und Sonia Seubert informiert über Haftungsfragen im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI.

Auch aus dem Bereich Steuern haben wir einige Themen zusammengestellt, die generell Leistungserbringer im Gesundheitswesen betreffen können. Alexander Becker und Torsten Volkmann haben sich den Entwurf des Bundesministeriums der Finanzen zu § 2b UStG für Sie angesehen und informieren außerdem über die Verlängerung der Übergangsfrist. Kristina Frankus und Thomas Dennisen stellen die Entscheidung des FG Schleswig-Holstein zur Umsatzsteuerfreiheit von ärztlichen Heilbehandlungen im Rahmen von Krankenhausleistungen vor. Jens Krieger berichtet im Zusammenhang mit Tax-Compliance- Management-Systemen über § 38 EGAO-E. Es folgt ein Beitrag zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von 7 % auf Restaurations- und Verpflegungsleistungen, z. B. auch solchen, die in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen erbracht werden. Schließlich ist noch die Kurzmeldung von Christine Bremer für diejenigen zu beachten, die Mitarbeiter*innen einen steuerfreien Inflationsausgleich gewähren wollen.

Sicherlich gibt es noch viele weitere relevante Themen zu berichten. Für dieses Jahr belassen wir es dabei. Wir wünschen Ihnen eine frohe Weihnachtszeit und einen guten Rutsch in ein gesundes neues Jahr!

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Autoren

Dr. Daniel Ruppelt
daniel.ruppelt@mazars.de

Dr. Moritz Ulrich
moritz.ulrich@mazars.de

Dies ist ein Beitrag aus unserem Healthcare-Newsletter 4-2022. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.