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Die künftige Ampelkoalition plant, die Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen (DAC6) auch auf nationale Steuergestaltungen für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 10 Millionen Euro auszuweiten. Dies soll der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und (aggressiver) Steuergestaltung dienen. Gesetzgeberische Initiativen, eine solche Meldepflicht einzuführen, gab es bereits mehrfach in der jüngeren Vergangenheit. Es bleibt daher abzuwarten, ob es tatsächlich zu einer Umsetzung in der neuen Legislaturperiode kommt.
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