Handelsübliche Bezeichnung in der Rechnung - BMF-Schreiben vom 1. Dezember 2021

Mit Schreiben vom 1. Dezember 2021 übernimmt das BMF die Rechtsprechung des BFH zur handelsüblichen Bezeichnung des gelieferten Gegenstands in der Rechnung in den UStAE. Demnach reichen für den Vorsteuerabzug gegebenenfalls Beschreibungen aus, die nach den Umständen des Einzelfalls, z. B. auf der betreffenden Handelsstufe und im jeweiligen Preissegment, üblich sind. Dies ist aber schwer nachzuweisen und birgt Konfliktpotenzial in der Diskussion mit den Finanzämtern.
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