Prof. Dr. Adrian Cloer Partner

Qualifikation
Rechtsanwalt, Steuerberater, Diplom-Volkswirt
Beratungsfelder
- Internationale Steuerstrukturierung
- Europäisches Steuerrecht
- Ausländisches Steuerrecht, insbesondere Mittel- und Osteuropa
- Informationsaustausch mit ausländischen Finanzverwaltungen
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
- Französisch
- Polnisch
Branchen
- Inhabergeführte Unternehmen
- Immobilien
- Privatpersonen
Berufsständische Mitgliedschaften und sonstige Funktionen
- Deutsch-Polnische Juristenvereinigung
- International Fiscal Association
- Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik
- Verband der Hochschullehrer für Betriebswirtschaftslehre
- Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft
Dozententätigkeit/Lehraufträge
- Inhaber des Lehrstuhls für betriebswirtschaftliche Steuerlehre, internationales Steuerrecht und Wirtschaftsprüfung an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht in Wiesbaden
- Honorarprofessor an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) für betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Steuerrecht
- Ständiger Dozent bei der Bundessteuerberaterkammer, dem Deutschen Wissenschaftlichen Institut der Steuerberater, dem Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg sowie bei der Bundesfinanzakademie
Kurzbiografie
- seit 2016 Mazars Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- 2006–2015 PwC
- 2004–2006 Rödl und Partner
Profil
Adrian Cloer ist seit 2016 als Partner bei Mazars und verantwortet das internationale und europäische Steuerrecht am Standort Berlin und treibt die Kooperation mit den mittel- und osteuropäischen Gesellschaften voran. Zuvor war er fast zehn Jahr bei einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft am Standort Berlin bzw. Prag tätig. Er verfügt über besondere Expertise im europäischen Steuerrecht, insb. auch im Beihilferecht. Neben gewerblichen Unternehmen auf ihrem Weg ins Ausland berät er hauptsächlich kleinere und mitelgroße Steuerberatungsgesellschaften im Bereich des internationalen Steuerrechts. Adrian Cloer ist weiterhin Inhaber des Steuerlehrstuhls an der EBS Universität in Wiesbaden.
Publikationen
Kontakt
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Services
Einblicke
Über uns
- Webinar-Reihe: ATAD-Umsetzungsgesetz (ATADUmsG)
- Investing in CEE: Inbound M&A report 2020/2021
- Doing M&A in CEE: Tax traps and structuring opportunities
- Die Mitteilungspflicht für Steuergestaltungen ante portas – Handlungsmöglichkeiten für den Steuerbürger
- Keine deutsche Quellensteuer auf Onlinewerbung
- Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen wird eingeführt
- Brexit-StBG
- § 6a GrEStG stellt keine staatliche Beihilfe
- Keine Gewerbesteuer auf den Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG
- Gewerbesteuerliches Schachtelprivileg
- ATAD – Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken
- Änderungen für Einkünfte mit Bezug zu deutschem Grundbesitz im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht (Teil II von II)
- Änderungen für Einkünfte mit Bezug zu deutschem Grundbesitz im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht (Teil I von II)
- Der Abzug finaler Verluste
- EuGH zum § 50d III EStG n.F.
- § 1 AStG nur bedingt unionsrechtskonform
- § 4j EStG – Lizenzschranke
- BMF positioniert sich zu EuGH-Entscheidungen betreffend § 50d Abs. 3 EStG
- Das Mazars US Tax Reform-Team von Mazars stellt sich vor
- § 50d Abs. 3 EStG
- Das Mazars US Tax Reform-Team von Mazars stellt sich vor
- Einführung in das Europäische Steuerrecht