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Mit der Mazars Webinar-Serie zum KHZG erhalten Sie pragmatische Hilfestellungen zu aktuellen Schwerpunktthemen rund um die Förderung von Digitalisierungsvorhaben im Krankenhaus. Die Webinare richten sich an alle Wirtschaftsakteure, die mit dem deutschen Gesundheitswesen zu tun haben.
Die konkrete Ausgestaltung der Antragstellung und der Fördermittelvergabe liegt bei den Ländern. Dies führt zu sehr unterschiedlichen Verfahrensweisen. Unsere Referentinnen geben einen aktuellen Überblick über die Situation und die einzuhaltenden Fristen und Termine sowie die unterschiedlichen vergaberechtlichen Anforderungen.
Moderation: Sebastian Retter/Moritz Ulrich (Mazars)
Referentinnen: Noreen Völker/Theresa Klemm (Mazars)
Schauen Sie sich jetzt hier die Aufzeichnung an und erfahren Sie mehr zu aktuellen Länderinformationen sowie zum Vergaberecht in Zusammenhang mit dem KHZG.
Die Förderrichtlinie enthält unter Ziff. 5.2 den Passus „Bei der Vergabe von Aufträgen sind die Vorgaben des nationalen und europäischen Vergaberechts durchgehend zu berücksichtigen. Es gelten hierbei die sonst üblichen Regelungen.“
Bislang fehlt eine eindeutige Aussage des Bundesgesundheitsministeriums bzw. der zuständigen Behörden, ob mit dieser Formulierung ggf. auch eine über den (regulären) Anwendungsbereich des Vergaberechts hinausgehenden Ausschreibungspflicht für Krankenhäuer in privater Trägerschaft begründet werden soll.
Die jeweiligen Länder können über eine Einbeziehung von Allgemeinen Nebenbestimmungen (sog. AnBest-P) in den Zuwendungsbescheid Ausschreibungspflichten für Zuwendungsempfänger in privater Trägerschaft statuieren. Da die AnBest-P der jeweiligen Länder differieren, können die Anforderungen je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen.
Bei Projekten, die vor Erlass des Zuwendungsbescheides begonnen werden, droht bei Nichtbeachtung von Ausschreibungspflichten das Risiko der Rückforderung von Fördermitteln. Eine frühzeitige Kenntnis und Berücksichtigung der jeweiligen Anforderungen sind vor dem Hintergrund der zwingenden Umsetzung der Projekte bis zum 31.12.2024 für die zeitliche Planung von erheblicher Bedeutung.
Sind Ausschreibungspflichten zu beachten, ist durch die Gestaltung der Vergabeverfahren sicherzustellen, dass einerseits die Bestimmungen der Fördertatbestände eingehalten und andererseits auftraggeberseitig gewünschte Ziele erreicht werden.
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