Newsletter „Steuern“ 4/2022

Ein ereignisreiches Jahr neigt sich dem Ende entgegen. Zeit, ein wenig zur Ruhe zu kommen und sich auf das zu besinnen, was persönlich wichtig ist.

Uns war unter anderem wichtig, Sie gut vorbereitet ins neue Jahr starten zu lassen. Daher haben wir wichtige steuerliche Gesetzesänderungen und Neuerungen zum Jahreswechsel für Sie zusammengestellt. Die geplanten Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022 haben wir in einem gesonderten Beitrag dargestellt, so dass dieser Tax Newsletter in erster Linie der neuen Rechtsprechung des EuGH, des BFH, der Finanzgerichte und den Erlassen der Finanzverwaltung vorbehalten ist.
Die Ausgabe von Mitarbeiteraktien ist wieder häufig (hier war es lange still) Bestandteil moderner Vergütungssysteme, in großen Kapitalgesellschaften wie auch in der Start-Up Branche. In einer aktuellen Kurzinformation teilt das Finanzministerium Schleswig-Holstein mit, welche steuerlichen Konsequenzen die Ausgabe von Mitarbeiteraktien für den Arbeitgeber hat.
Neben vielen materiell-steuerlichen Beiträgen haben wir auch eine Reihe von Beiträgen zum Verfahrensrecht. So hat der BFH in mehreren aktuellen Entscheidungen im vorläufigen Verfahren entschieden, dass keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Säumniszuschläge gemäß § 240 AO als Druckmittel zur Durchsetzung von titulierten Zahlungsansprüchen des Steuerfiskus bestehen sollen.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein besinnliches Weihnachtsfest. Kommen Sie gut ins neue Jahr und bleiben Sie gesund.

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