Newsletter „NPO“ 1/2020

Die Coronavirus-Pandemie legt seit Anfang März 2020 weite Teile des gesellschaftlichen Lebens und der Wirtschaft lahm. Die weltweiten Auswirkungen der Pandemie haben unter anderem auch einen erheblichen Einfluss auf gemeinnützige Unternehmen.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und die obersten Finanzbehörden der Länder haben Erleichterungen beschlossen, um die von der Krise betroffenen Unternehmen zu entlasten. Einige aus unserer Sicht wesentliche Erleichterungen fassen wir für Sie zusammen.

In dieser Ausgabe informieren wir Sie des Weiteren über den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten langersehnten Referentenentwurf für das „Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts“.

Darüber hinaus berichten wir über neue Entwicklungen in der Rechtsprechung betreffend das Gemeinnützigkeitsrecht: Im Ertragsteuerrecht führt der Bundesfinanzhof (BFH) seine Rechtsprechung fort, wonach unangemessen hohe Vergütungen für Mitarbeiter und Führungskräfte gemeinnütziger Körperschaften ertragsteuerlich gravierende Folgen haben können.

Der BFH hatte ferner darüber zu entscheiden, wann eine Satzungsänderung zur „Änderung der erheblichen Verhältnisse“ im Sinne von § 64 Abs. 4 AO führen kann.

Auf Ebene der Finanzgerichte gibt es praxisrelevante Entscheidungen über die Abgrenzung echte/unechte Mitgliedsbeiträge und zur Frage der Notwendigkeit der wörtlichen Nennung von Katalogzwecken in der Satzung.

Umsatzsteuerlich hat sich der BFH zu den Voraussetzungen und der Berechnung der Beschäftigtenquote bei Zweckbetrieben innerhalb von Organschaften geäußert.

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre. Für Fragen zu einzelnen Themen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Zu guter Letzt noch ein Hinweis: Der Bundesrat hat eine Modernisierung des aktuellen Gemeinnützigkeitsrechts ins Spiel gebracht und entsprechende Vorschläge gemacht. Es bleibt abzuwarten, ob die Bundesregierung den Ball noch vor der kommenden Bundestagswahl aufnimmt. Zu dem aktuellen Stand der Reformdiskussion können Sie uns auch gerne kontaktieren.

Gemeinnützigkeit

Stiftungen

Ertragssteuer

Umsatzsteuer

    

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