Editorial

Der Sommer ist da und genügend Impfstoff auch. Eine kraftraubende Zeit liegt hinter uns. Ob die richtigen Lehren im Besonderen für den Umgang mit Pandemien in der Zukunft bzw. für die Aufstellung des Gesundheitssektors im Allgemeinen gezogen wurden, wird sich noch zeigen. Auch in diesem Newsletter liegt der Schwerpunkt auf Zukunftsthemen.

Eine bereits begonnene Entwicklung, die sich zukünftig verstetigen wird, wird häufig kritisiert. Warum eigentlich? Dieser Frage widmet sich der Diskussionsbeitrag von Moritz Ulrich zur Kritik an „Krankenhaus- MVZ“. Ebenfalls im Zusammenhang mit einem MVZ ist eine praxisrelevante Entscheidung aus dem Wettbewerbsrecht ergangen, die Ihnen Hans-Martin Dittmann vorstellt.

Die Weichen für die Zukunft der Krankenhausplanung könnte NRW gestellt haben. Was das konkret bedeutet, stellt Ihnen Moritz Ulrich in einem Follow-up zum Beitrag im Newsletter 2/2020 vor.

Ebenfalls aus dem stationären Bereich kommt eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zum Thema „Qualifizierung des Hintergrunddienstes von Ärzten an Unikliniken als Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst“, die Ihnen Maximilian Sprakel vorstellt. Über die Verständigung der Regierungsfraktionen zur Frauenquote in Vorständen mit Sonderregelungen für Krankenhäuser informiert Marion Plesch.

Zukunftsträchtig ist sicherlich auch die Frage, wie Stromkosten in stationären Einrichtungen optimiert werden können. Vorschläge hierzu finden Sie im Beitrag von Tarek Abdelghany.

Seit Jahren von zunehmender Bedeutung und in der Pandemie bisweilen als massive Hürde insbesondere für Warn-Apps wahrgenommen, ist das Thema Datenschutz. Roman Krepki stellt einmal ganz grundlegend dar, was bei der Einführung eines neuen Medizinprodukts im Hinblick auf den Datenschutz zu berücksichtigen ist. Im Zusammenhang mit den digitalen Gesundheitsanwendungen beginnen nun die Preisverhandlungen. Hierüber berichten Prof. Geißler und Sebastian Retter.

Über das KHZG wurde – auch von uns – viel berichtet. Digitalisierung im Krankenhaus bedeutet aber nicht nur KI und Robotik. Vor allem betriebswirtschaftliche Prozesse, die das Krankenhaus am Laufen halten, müssen einfacher, schneller und effizienter gestaltet werden. Können S/4HANA und LucaNet hierfür Bausteine sein? Dieser Frage widmen sich Marco Ehlert, Daniel Wintzen und Maximiliane Günther einerseits und Mathias Wempe und Jörgen Christiansen andererseits.

Ebenfalls in diesem Zusammenhang ist das Thema IT-Outsourcing und Medizinprodukte zu sehen. Wer ist eigentlich Betreiber und wer haftet wofür? Diesen Fragen widmet sich der Beitrag von Sonia Seubert und Stefan Xhonneux.

Jahrelang ein Zukunftsthema und nun in greifbare Nähe gerückt, ist das E-Rezept. Nicht nur in der Pandemie wurde die „Zettelwirtschaft“ im Gesundheitswesen kritisiert. „Wann ist Schluss damit?“, fragt sich Anika Klisa.

Stephan Golombek schließt diesen Newsletter mit einem Beitrag zur Umsatzsteuerfreiheit der Behandlungen von nicht nach § 108 SGB V zugelassenen privaten Krankenhäusern ab.

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Dies ist ein Beitrag aus unserem Health-Care-Newsletter 2-2021. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.