Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,
die neue Regierung ist im Amt, gesundheitspolitische Akzente sind dagegen Mangelware. Nach wie vor bestimmt das Coronavirus das Tagesgeschäft. Wichtigste Posten im Gesundheitsministerium betreffend den Bereich Digitalisierung und Innovation sind zum Teil vakant. Die Umsetzung des KHZG läuft schleppend. Große Themen wie die Überwindung der Sektorengrenzen, die Fortentwicklung ambulanter Strukturen und die auskömmliche Finanzierung von Krankenhäusern sind auf der Tagesordnung noch nicht richtig angekommen. Gleichwohl gibt es Entwicklungen, über die es sich zu berichten lohnt.

Ein Follow-up zu der Frage, was im Hinblick auf die Regulierung von MVZ zu erwarten ist, wird Ihnen von Moritz Ulrich präsentiert. Außerdem stellt er Ihnen gemeinsam mit Sebastian Retter den schon im vergangenen Jahr neu eingefügten § 95e SGB V vor, der die Haftpflichtversicherung von Vertragsarzt und MVZ in den Status eine Zulassungsbedingung erhebt, und berichtet zu einer aktuellen Entscheidung des Bundessozialgerichts mit weitreichenden Folgen für an MVZ-Trägergesellschaften beteiligte Ärzte. Ebenfalls von hoher Relevanz für Ärzte ist das aktuelle Fernbehandlungsurteil des Bundesgerichtshofs, das Sonia Seubert und Sebastian Retter besprechen. Beide geben sodann einen Überblick über die regulatorischen Anforderungen der Verordnung über In-vitro-Diagnostika am Beispiel der Sars-CoV-2- Antigenschnelltests, bevor Anika Klisa über die neue Verordnung zur Durchführung von klinischen Prüfungen mit Humanarzneimitteln und die sich daraus ergebenden Änderungen berichtet.

Marion Plesch hat sich eine für den Krankenhausbereich relevante Vorlage zum EuGH betreffend die Vereinbarkeit der Personalgestellung und der entsprechenden Ausnahmebestimmung im AÜG mit der Leiharbeitsrichtlinie 2008/104/EG für Sie angesehen. Gemeinsam mit Maximilian Sprakel stellt sie Ihnen eine Entscheidung des BAG vor, nach der die tarifvertragliche Grundlage für die Ermittlung von Überstunden und somit von Überstundenzuschlägen im Bereich des Wechselschicht- bzw. Schichtdienstes für unwirksam befunden wurde. Theresa Katharina Klemm zieht ein Zwischenfazit zum KHZG. Förderfähig waren danach auch die Implementierung oder Umstellung von Krankenhausinformationssystemen und die Implementierung telemedizinischer Anwendungen.

Maximiliane Günther, Vanessa Kochems und Klara Lüske stellen Ihnen ein Change-Management-Assessment für Krankenhausinformationssysteme (KIS) vor.

In allen Sektoren, aber insbesondere auch im Healthcare- Sektor von besonderer Wichtigkeit sind die Gebiete des Datenschutzes und der Informationssicherheit. Zum Umgang mit Gesundheitsdaten in der Cloud finden Sie einen Beitrag von Peter Felst und Charlotte Husemann, mit der Mazars eine Expertin im Gesundheitsdatenschutzrecht gewinnen und das Beratungsangebot im Healthcare-Sektor weiter stärken konnte. Ein Wegweiser zu einem Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) haben Friederike Hilmer, Roman Krepki und Sebastian Retter verfasst.

Auch im Bereich Healthcare-Tax gibt es berichtenswerte Entwicklungen: Der Bundesfinanzhof hat den Umfang der Gewerbesteuerbefreiung für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeeinrichtungen präzisiert. Das Urteil stellt Ihnen Jens Krieger vor, der zudem über Neuigkeiten aus der Finanzverwaltung zur Gemeinnützigkeit von Servicegesellschaften zu berichten hat. Christiane Bremer, Alexander Becker und Jens Krieger informieren über den Ersatz der Aufwendungen für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur und für die Datenübermittlung an das InEK. Außerdem hat sich der Bundesfinanzhof zur Ermittlung fremdüblicher Zinsen auf Konzerndarlehen geäußert. Die Entscheidung stellen Ihnen Alexander Becker und Christian Hassa vor. Beide berichten zudem zum Sachstand zum mit Spannung erwarteten BMF-Einführungsschreiben zur Kostenteilungsgemeinschaft, das vor allem für Kooperationen im Krankenhausbereich und von Sozialversicherungsträgern bedeutsam ist. Über die Folgen der Reform der Grundsteuer für Träger von Gesundheitseinrichtungen mit Grundbesitz und die Vorteile des Grundsteuer- Tools von Mazars informieren Mandy Babisch, Patrick Wolf und Christian Würschinger. Schließlich freuen wir uns, dass uns Steuerberater Rainer Peukert im Public and Social Sector sowie im Bereich Healthcare-Tax unterstützt.

Wir wünschen Ihnen einen sonnigen und entspannten Frühling.

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Sprechen Sie uns an

Autoren:

Dr. Daniel Ruppelt
daniel.ruppelt@mazars.de

Dr. Moritz Ulrich
moritz.ulrich@mazars.de

Dies ist ein Beitrag aus unserem Health-Care-Newsletter 1-2022. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.