Ukrainekrieg: Auswirkungen für EU-Unternehmen nach den Sanktionen gegen Russland

25.07.2022 – Mit großer Bestürzung nimmt Mazars die aktuellen Entwicklungen in der Ukraine zur Kenntnis. Im Vordergrund stehen nun das menschliche Leid und die Bedrohung der Friedensordnung in Europa. Jedoch haben die Sanktionen, die gegen Russland erhoben wurden, auch massive rechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen für EU-Unternehmen. Über diese Beschränkungen im Wirtschaftsverkehr mit Russland und die daraus zu erwartenden Effekte auf deutsche Unternehmen möchten wir Sie auf dieser Website, die wir fortlaufend aktualisieren werden, informieren.

Update vom 25.07.2022:

Am 21. Juli 2022 hat die EU weitere Sanktionen gegen Russland in Kraft gesetzt, die folgende Maßnahmen umfassen:

  • Verbot, Gold mit Ursprung in Russland zu kaufen, einzuführen oder nach Russland zu verbringen
  • Verstärkung der Ausfuhrkontrollen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use)
  • Ausweitung des bestehenden Zugangsverbots für Häfen auf Schleusen
  • Klarstellung verschiedener bestehender Maßnahmen, beispielsweise im Bereich der öffentlichen Vergabe, des Luftverkehrs und der Justiz
  • Ausweitung der persönlichen Sanktionen gegen weitere 54 Personen und zehn Organisationen (u. a. den Bürgermeister von Moskau und die Sberbank)

Klargestellt wurde außerdem, dass sämtliche Sanktionen nicht Russlands Getreide-, Nahrungsmittel- oder Düngemittelausfuhren erfassen. Die neuen Sanktionen sind im Wesentlichen hier veröffentlicht: Amtsblatt EU L193 v. 21.07.2022 und Amtsblatt EU L194 v. 21.07.2022.

Update vom 22.06.2022:

Anfang Juni 2022 hat die EU ein weiteres Sanktionspaket gegen Russland und Belarus in Kraft gesetzt (Amtsblatt EU L153 v. 03.06.2022). Ergänzend verlängerte die EU durch Beschluss vom 20. Juni 2022 ihre bereits 2014 verhängten restriktiven Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols bis zum 23. Juni 2023 (Amtsblatt EU L165/46 v. 21.06.2022).

Im Vorfeld besonders umstritten war das zentrale Einfuhrverbot von Rohöl und Erdölerzeugnissen aus Russland, wobei für Rohöl, das über Pipelines geliefert wird, Ausnahmen gelten. Für Tankschiffe mit russischem Öl gilt ein Versicherungsverbot.

Die bereits geltenden Exportverbote wurden auf weitere High-Tech-Produkte ausgeweitet, die der Stärkung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors dienen könnten (z. B. Chemikalien).

Auch der SWIFT-Ausschluss wurde auf weitere russische Großbanken (Sberbank, Credit Bank of Moscow, Joint Stock Company Russian Agricultural Bank und JSC Rosselkhozbank) sowie auf die Belarussische Bank für Entwicklung und Wiederaufbau (Belinvestbank) ausgedehnt.

Drei weitere russische Rundfunkanstalten (Rossiya RTR/RTR Planeta, Rossiya 24/Russia 24 und TV Centre International) wurden mit einem Sendeverbot belegt und die Erbringung bestimmter Dienstleistungen – insbesondere im Bereich Wirtschaftsprüfung, Buchführung und Steuerberatung für russische Unternehmen (mit Ausnahme von russischen Töchtern westlicher Unternehmen) – wurden untersagt.

Schließlich wurden weitere 65 Personen und 18 Einrichtungen in Russland sowie weitere 12 Personen und 8 Einrichtungen in Belarus auf die jeweilige Liste der persönlichen Finanzsanktionen genommen.

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Wir stehen an Ihrer Seite

Sie haben Fragen zu den rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen des Ukrainekriegs? Unsere Expert*innen stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere Fachleute tauschen sich fortlaufend in interdisziplinären Runden mit unseren internationalen Kolleg*innen aus, um Sie im weiteren Verlauf der Krise mit Updates zu Entwicklungen und rechtlichen Anforderungen zu unterstützen.

Sprechen Sie uns an

Der Sektor Financial Services ist Aufgrund seiner starken weltweiten Vernetzung massiv von den über Russland verhängten Sanktionen betroffen. Hier haben wir für Finanzunternehmen eine Übersicht an Themen zusammengestellt, auf denen unserer Einschätzung nach der Schwerpunkt einer ersten Überprüfung liegen sollte.

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Update vom 12.04.2022:

Am vergangenen Freitag hat die EU ein weiteres Sanktionspaket gegen Russland beschlossen, welches noch am selben Tag in Kraft getreten ist (Amtsblatt EU L111 v. 08.04.2022).

Es wurde ein umfassendes Importverbot für Kohle und andere feste fossile Brennstoffe aus Russland in die EU erlassen. Zusätzlich gelten nunmehr Einfuhrverbote unter anderem für Zement, Kautschukprodukte, Holz sowie für Spirituosen und bestimmte Meeresfrüchte.

Mit gezielten Exportverboten wichtiger Güter nach Russland (u.a. Quanteninformatik, modernste Halbleiter, Präzisionsgeräte, Transportmittel, Chemikalien, Katalysatoren) wurde der dortige Energie-, Industrie- sowie Transportsektor belegt. Die Sanktionen gegen den Transportsektor umfassen zudem eine Einlaufsperre aller russischen Schiffe (außer Yachten) in EU-Häfen. Außerdem gilt nunmehr ein vollständiges Tätigkeitsverbot von russischen und belarussischen Speditionen in der EU. Ausnahmen gibt es lediglich für bestimmte lebensnotwendige Güter wie Agrarprodukte, Lebensmittel, humanitäre Hilfe und Energie.

Der Finanzsektor wurde mit einem vollständigen Transaktionsverbot für vier russische Banken und dem Einfrieren ihrer Vermögenswerte sanktioniert. Weiterhin hat die EU ein Verbot der Erbringung hochwertiger Krypto-Dienstleistungen für Russland sowie ein Beratungsverbot für russische Trusts (hinter denen oftmals vermögende Russen stehen) beschlossen.

Darüber hinaus wurde die Abkopplung Russlands von öffentlichen Aufträgen und europäischen Geldern geregelt. So gilt nunmehr ein vollständiges Teilnahmeverbot russischer Staatsangehöriger und russischer Einrichtungen an öffentlichen Ausschreibungen in der EU. Zudem wurde die finanzielle und nichtfinanzielle Unterstützung russischer öffentlicher oder öffentlich kontrollierter Einrichtungen im Rahmen von Programmen der EU, von Euratom und der Mitgliedsstaaten eingeschränkt.

Schließlich wurden weitere 217 Einzelpersonen und 18 Einrichtungen mit den bereits bekannten persönlichen Sanktionen belegt, unter anderem alle 179 Mitglieder der sogenannten „Regierungen“ und „Parlamente“ von Donezk und Luhansk (Amtsblatt EU L110 v. 08.04.2022). Damit wurden seit 2014 insgesamt 1091 Personen und 80 Organisationen mit Sanktionen belegt.

Update vom 17.03.2022:

Vor wenigen Tagen ist ein weiteres Sanktionspaket der EU gegen Russland in Kraft getreten. Es verstärkt bzw. erweitert die bisher getroffenen Maßnahmen (Amtsblatt EU L87 I v. 15.03.2022).

Der russische Energiesektor wurde mit dem Verbot neuer Investitionen sowie einer umfassenden Beschränkung der Ausfuhr von für die Energiewirtschaft bestimmten Ausrüstungen, Technologien und Dienstleistungen sanktioniert. Weiterhin wurden umfassende Handelsbeschränkungen für Eisen, Stahl und bestimmte Luxusgüter erlassen. Darüber hinaus hat sich die EU einer multilateralen Erklärung angeschlossen, in der für eine Aussetzung des Meistbegünstigungsstatus der Welthandelsorganisation (WTO) hinsichtlich russischer Waren und Dienstleistungen plädiert wird.

Im Bereich Finanzen gilt von nun an ein umfassendes Transaktionsverbot mit bestimmten staatseigenen, russischen Unternehmen sowie ein Verbot der Erbringung von Ratingdiensten und der Gewährung des Zugangs zu entsprechenden Abonnementdiensten für russische Personen oder Organisationen.

Nicht zuletzt wurde die bestehende persönliche Sanktionsliste um Personen mit Verbindungen zur technologischen und industriellen Basis der russischen Verteidigung sowie um weitere prominente Oligarchen, Lobbyisten, Propagandisten und Unternehmen verschiedener Sektoren erweitert.

Update vom 14.03.2022:

Die EU hat letzte Woche weitere Verschärfungen und Angleichungen der Sanktionen gegen Russland und Belarus in Kraft gesetzt: Verstärkt wurden zum einen die bestehenden Maßnahmen gegen die russische Zentralbank. Darüber hinaus wurden Güter und Technologien der Schifffahrt in die Handels- und Exportverbote einbezogen sowie Finanzierungsbeschränkungen gegen das staatliche Russische Schiffsregister verhängt (Amtsblatt EU L81 v. 09.03.2022).

Zahlreiche bestehende Sanktionen im Bereich Finanzen wurden auf belarussische Banken ausgedehnt (einschließlich der belarussischen Zentralbank). Vom Zahlungssystem SWIFT ausgeschlossen werden die belarussischen Banken Bank Dabrabyt, Belagroprombank und die Entwicklungsbank der Republik Belarus sowie entsprechende Mehrheitsbeteiligungen (Amtsblatt EU L82 v. 09.03.2022).

Zudem wurden weitere 160 zumeist russische Staatsbürger (insbesondere Geschäftsleute und Mitglieder des Russischen Föderationsrates) auf die persönliche Sanktionsliste der von Finanz- und Reisebeschränkungen betroffenen Personen gesetzt (Amtsblatt EU L80 v. 09.03.2022).

Update vom 03.03.2022:

Inzwischen sind weitere Sanktionen der EU gegen Russland in Kraft gesetzt worden. Der bereits angekündigte Ausschluss russischer Banken vom internationalen Zahlungssystem SWIFT wurde nun umgesetzt (Amtsblatt der Europäischen Union L63 v. 02.03.2022). Mit Wirkung zum 12.03.2022 ist es für bestimmte russische Banken (Bank Otkritie, Novikombank, Promsvyazbank, Bank Rossiya, Sovcombank, VNESHECONOMBANK (VEB) und VTB BANK) und deren Mehrheitsbeteiligungen verboten, spezialisierte Nachrichtenübermittlungsdienste für Finanztransaktionen zu erbringen, wie sie insbesondere vom Zahlungsdienstleister SWIFT angeboten werden. Der Zahlungsverkehr mit nicht genannten russischen Geldinstituten bleibt auch über SWIFT weiterhin möglich. Darüber hinaus dürfen Euro-Banknoten nicht mehr als Bargeld nach Russland mitgeführt werden und Investitionen in Projekte, die aus dem Russian Direct Investment Fund (mit-)finanziert werden, sind verboten.

Für die russischen Staatsmedienunternehmen Russia Today (RT) und ihre Ableger in Großbritannien, Deutschland, Frankreich und Spanien sowie Sputnik wurde ein Sendeverbot für das gesamte Gebiet der EU beschlossen, um russische Desinformation und Kriegspropaganda einzudämmen (Amtsblatt der Europäischen Union L65 v. 02.03.2022).

Schließlich wurde die bereits beschlossene persönliche Sanktionsliste gegen bestimmte Personen um belarussische Militärangehörige sowie Mitarbeiter des belarussischen Verteidigungsministerium erweitert (Amtsblatt der Europäischen Union L66 v. 02.03.2022). Auf der Liste befinden sich nunmehr 718 natürliche Personen und insgesamt 56 Organisationen.

Update vom 28.02.2022:

Als Reaktion auf die andauernde Invasion Russlands in der Ukraine hat die Europäische Union − in Abstimmung mit den USA und weiteren Partnern – am Wochenende drei weitere Sanktionspakete auf den Weg gebracht.

Neben Einreiseverboten und dem Einfrieren von Vermögen bestimmter Personen sowie dem Wegfall von Visaerleichterungen für russische Diplomaten und Geschäftsleute konzentriert sich das zweite von bisher insgesamt vier Sanktionspaketen auf den Export und den Finanzbereich. Es wurde im Amtsblatt der Europäischen Union L 49 I vom 25. Februar 2022 veröffentlicht und enthält folgende, wichtige Punkte:

Export, Dual Use

Die Versorgung des russischen Energie- und Transportsektors mit Ersatzteilen und anderer Technik wird untersagt. Hier unterliegen besonders Unternehmen des Verteidigungssektors sowie Schiffs- und Flugzeugbauunternehmen einem Lieferverbot für sog. Dual-Use-Güter, also Ausrüstung und Technologien (Software und andere Hightech-Produkte) sowie dem Verbot finanzieller Unterstützung. Weiterhin verboten sind Lieferungen von Maschinen, Anlagen und Technologien für die Modernisierung von Ölraffinerien sowie von Geräten und Anlagen für die Luft- und Raumfahrt. Die vorstehenden Regelungen gelten unabhängig davon, ob diese Güter oder Technologien ihren Ursprung innerhalb oder außerhalb der EU haben.

Ausnahmen hierfür gelten unter anderem für Güter und Technologien, die für humanitäre, medizinische oder pharmazeutische Zwecke sowie für einige andere Verwendungen bestimmt sind.

Aktienhandel, Darlehens- und Kreditvergabe

Der Handel mit Aktien russischer (Staats-)Unternehmen ist nicht mehr gestattet. Neuvergaben von Darlehen oder Krediten an entsprechend bestimmte juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen sind verboten. Entsprechende Ausnahmen sind jedoch ebenso geregelt. Russischen Banken ist es ab sofort verboten, zukünftig Geld in der EU auszuleihen und selbst zu verleihen.

Wertpapierhandel, Finanzmittel

Eingeschränkt werden der unmittelbare oder mittelbare Kauf und Verkauf übertragbarer Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die nach dem 12. April 2022 begeben werden, sowie die Erbringung oder der anderweitige Handel mit Wertpapierdienstleistungen oder Hilfsdiensten bei der Begebung, wenn die Begebung mit einer sanktionierten juristischen Person, Organisation oder Einrichtung in entsprechender Verbindung steht. Die Bereitstellung öffentlicher Finanzmittel oder Finanzhilfen für den Handel mit oder für Investitionen in Russland sind verboten.

Das dritte Sanktionspaket ist im Amtsblatt der Europäischen Union L 57 I vom 28. Februar 2022 veröffentlicht worden und enthält neben umfassenden Flugverboten für russische Luftfahrtzeuge folgende, wesentliche Punkte:

Transaktionen

Transaktionen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Reserven sowie von Vermögenswerten der russischen Zentralbank einschließlich Transaktionen mit juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung der russischen Zentralbank handeln, sind von nun an verboten.

(Teil-)Ausschluss aus dem SWIFT-System

Bereits sanktionierte russische Banken sollen auch vom internationalen Zahlungsdienstleistungssystem SWIFT ausgeschlossen werden. Damit werden diese Institute absehbar von den internationalen Finanzströmen ausgenommen und ihr globales Agieren wird dadurch beträchtlich eingeschränkt.

Mit einem vierten Sanktionspaket schließlich (Amtsblatt EU L58 v. 28.02.2022) wurden 26 weitere Personen und eine Organisation insbesondere aus dem Energiesektor in die persönliche Sanktionsliste mit aufgenommen.

Meldung vom 25.02.2022:

Die EU ergriff bereits seit 2014 restriktive Maßnahmen gegen Russland – als Reaktion auf die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine. Die Russische Föderation hat nun die von Separatist*innen kontrollierten, ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk als unabhängige Gebietseinheiten anerkannt und völkerrechtswidrig russische Truppen auf dieses Territorium entsandt. Als Reaktion hierauf sind vor wenigen Tagen umfangreiche Sanktionsmaßnahmen in Kraft gesetzt worden, die sich erheblich auf den Wirtschaftsverkehr mit russischen Unternehmen auswirken werden. Nach der gestrigen Ausweitung der russischen Invasion auf die gesamte Ukraine wurden in enger Abstimmung mit den USA weitere Strafmaßnahmen gegen Russland in den Bereichen Finanzen, Energie, Transport und Visapolitik angekündigt; die bereits beschlossenen Exportkontrollen sollen auf weitere Hightech-Produkte und Software ausgedehnt werden

Die aktuell beschlossenen neuen Maßnahmen sind jetzt im Amtsblatt der Europäischen Union L 42 I vom 23. Februar 2022 veröffentlicht worden. Mit einer Durchführungsverordnung werden weitere Personen und Unternehmen mit Sanktionen belegt: Von 335 Duma Abgeordneten, 21 Privatpersonen und 4 Unternehmen (davon 2 Banken) wurden die Vermögenswerte eingefroren, ein Verbot trat in Kraft, den betroffenen Personen und Unternehmen Gelder zu Verfügung zu stellen, auch die Ein- und Durchreise durch die EU wurde untersagt. Darüber hinaus trat ein Verbot in Kraft, das die Finanzierung der Russischen Föderation, ihrer Regierung und ihrer Zentralbanken beinhaltet. Der Zugang zu Kapital- und Finanzmärkten und -dienstleistungen wird dabei massiv beschränkt.

Neue Regelungen

Im Wirtschaftsverkehr mit Russland sind ab sofort strikte Vorgaben zu beachten – bei Verstößen drohen sonst empfindliche Strafen. Für vor dem 23. Februar geschlossene Verträge können bestimmte Ausnahmen bestehen. Hier ein Überblick:

Warenimport

Jegliche Einfuhr von Waren aus den von Separatist*innen kontrollierten Gebieten Donezk und Luhansk ist von nun an verboten. Es ist zudem untersagt, hinsichtlich solcher Waren unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfe sowie Versicherungen und Rückversicherungen für den Import dieser Güter bereitzustellen. Bestimmte Waren sind jedoch von dem Verbot ausgenommen. Für Unternehmen mit Tochtergesellschaften in diesen Gebieten müssen Alternativen (bspw. im Fall von Konsignationslagern) im Detail geprüft werden.

Warenexport

Der Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Waren oder Technologien ist, unabhängig davon, ob diese Waren und Technologien ihren Ursprung in den Mitgliedsstaaten haben, verboten. Dies gilt für jede natürliche oder juristische Person, Einrichtung oder Organisation mit Sitz in den Gebieten Donezk und Luhansk, die in den Bereichen Verkehr, Telekommunikation, Energie, Prospektion, Exploration und Förderung von Öl-, Gas- und Mineralressourcen tätig ist. Auch die Bereitstellung von technischer Hilfe, Ausbildung und anderer Dienstleistungen in den vorgenannten Bereichen inklusive der Bereitstellung technischer und finanzieller Hilfe für den Export dieser Güter ist nicht gestattet.

Neuinvestitionen

Es ist nicht weiter zulässig, in den Gebieten Donezk und Lugansk Immobilien, Einrichtungen, Wertpapiere mit Beteiligungscharakter oder Anteile an Vorgenanntem zu erwerben, Finanzierungen zu gewähren oder bestehende Investitionen hiervon auszuweiten. Das trifft auch auf Gründungen von Gemeinschaftsunternehmen mit Einrichtungen und Erbringung von Investitionsdienstleistungen hierfür in den Gebieten Donezk und Luhansk zu.

Bereitstellung von Hilfe, Diensten und Leistungen für die Infrastruktur

Es ist verboten, technische Hilfe, Vermittlungsdienste, Bau- oder Ingenieurleistungen in den genannten Gebieten zu erbringen – vor allem im direkten Zusammenhang mit Infrastrukturen in den Bereichen Verkehr, Telekommunikation, Energie, Prospektion, Exploration und Förderung von Öl-, Gas- und Mineralressourcen. Das gilt unabhängig vom Ursprungsort der Waren oder Technologien.

Tourismusaktivitäten

Die Erbringung von Dienstleistungen in direktem Zusammenhang mit Tourismusaktivitäten in den besetzten Gebieten ist nicht erlaubt.

Worauf sollten Sie sich konzentrieren?

Neben der Auseinandersetzung mit den oben aufgezeigten Aspekten gilt es nun, sich mit Geschäftspartner*innen mit Beziehungen zu Russland und den besetzten Gebieten kritisch hinsichtlich der Anwendungen der Sanktionsmaßnahmen auseinanderzusetzen. Sollten bereits Verstöße dokumentiert sein, aber auch aus operativen und strategischen Gründen, bedarf es in jedem Fall eines zügig zu erarbeitenden Krisenplans, der gegebenenfalls auch Optionen für alternative Ressourcen, Liefer- und Zahlungswege sowie die Sicherung von Assets und diesbezüglicher Auswirkungen auf die interne und externe Berichterstattung beinhaltet. Auch die USA haben ihre Sanktionen verschärft: Dadurch könnten auch europäische Unternehmen in den Fokus geraten, die zwar von den EU-Sanktionen nicht betroffen sind, aber einen US-Bezug haben.

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