Bericht der OECD zu Verständigungsverfahren

14.01.2021 – Bei grenzüberscheitenden Geschäftsvorfällen kann es zu Doppelbesteuerung kommen, wenn zwei Länder dieselbe Transaktion oder Aktivität besteuern möchten. Während die meisten dieser Fälle durch bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen direkt gelöst werden, kann eine Doppelbesteuerung verbleiben, wenn sich zwei Länder über die Auslegung oder Anwendung einer Abkommensbestimmung nicht einig sind.

Der Artikel zum Verständigungsverfahren (Mutual Agreement Procedure, MAP) eines Doppelbesteuerungsabkommens bietet dementsprechend einen Mechanismus zur Beilegung dieser grenzüberschreitenden Steuerstreitigkeiten. Nun hat die OECD die neuesten Statistiken zu Verständigungsverfahren veröffentlicht, die einen Überblick über die globale Entwicklung geben.

Auf dem Gebiet der Verrechnungspreise kommt es häufig zu Streitigkeiten zwischen Finanzverwaltungen verschiedener Staaten, in denen Steuerpflichtige, die demselben Konzern angehören, ansässig sind. Hierbei steht die Zurechnung von Gewinnen zu einer Betriebsstätte oder die Gewinnermittlung zwischen verbundenen Unternehmen im Fokus.

Im Rahmen des BEPS-Aktionsplans zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS – Base Erosion and Profit Shifting) haben sich die G20-/OECD-Staaten unter Aktionspunkt 14 („Making Dispute Resolution Mechanisms More Effective“) im Oktober 2015 verpflichtet, Mindeststandards für Streitbeteiligungsmechanismen und zur Verbesserung der Effektivität und Effizienz der Verständigungsverfahren (MAP) umzusetzen.

In diesem Zusammenhang hat die OECD am 18. Oktober 2020 in ihrem „MAP Peer Review Report (Stage 2)“ („MAP-Report“) die neuesten Statistiken zu Verständigungsverfahren veröffentlicht, die 105 Jurisdiktionen und fast alle MAP-Fälle weltweit umfassen.

Die MAP-Statistiken spielen eine wichtige Rolle bei der Überwachung der Wirksamkeit der Maßnahmen aus dem BEPS-Aktionspunkt 14. Einerseits bieten sie einen objektiven und globalen Bezugsrahmen sowie eine länderspezifische Sichtweise und andererseits wird deutlich, wo noch Handlungsbedarf besteht.

Aus den MAP-Statistiken für 2019 ergeben sich insbesondere folgende Trends:

  • Die Anzahl der Fälle steigt weiter an: Im Jahr 2019 wurden täglich ca. 7 MAP-Fälle gestartet, darunter 3 Verrechnungspreisfälle und 4 sonstige Fälle. Das sind fast 2.700 neue Fälle allein im Jahr 2019, ein 20%iger Anstieg für Verrechnungspreisfälle und ein 10%iger Anstieg für andere Fälle gegenüber dem Jahr 2018. Seit 2018 hat sich die Fallzahl fast verdoppelt. Dieser Trend wird sich wahrscheinlich fortsetzen, da trotz der COVID-Krise kein signifikanter Rückgang der MAP-Aktivitäten erwartet wird. Dies liegt vor allem an der zunehmenden Globalisierung und dem wachsenden Vertrauen in das MAP-Verfahren.
  • Ebenfalls steigt die Anzahl der abgeschlossenen Fälle, wenn auch langsamer. Die zuständigen Behörden konnten 2019 mehr Fälle abschließen als 2018, der Anstieg kann jedoch nicht mit dem Anstieg der neuen Fälle mithalten. Infolgedessen nehmen die Fallzahlen in den meisten Jurisdiktionen zu, obwohl die zuständigen Behörden ihre Kapazitäten erhöht haben und 2019 etwa 50% mehr Verrechnungspreisfälle und 70% mehr andere Fälle als 2016 abgeschlossen haben.
  • Die Ergebnisse sind im Allgemeinen positiv. Rund 85% der Verständigungsverfahren, die 2019 für Verrechnungspreisfälle abgeschlossen wurden, lösten den Sachverhalt vollständig auf (gegenüber 80% im Jahr 2018), was eine Verbesserung des kooperativen Ansatzes der zuständigen Behörden widerspiegelt. Bei anderen Fällen wurden mehr als 70% vollständig gelöst (gegenüber 75% im Jahr 2018). Ähnlich wie im Jahr 2018 wurden nur 2% der MAP-Fälle geschlossen, ohne dass eine einvernehmliche Lösung gefunden wurde.
  • Trotz aller positiven Entwicklungen brauchen die MAP-Fälle immer noch viel Zeit, um gelöst zu werden. Im Durchschnitt dauerten die im Jahr 2019 abgeschlossenen MAP-Verfahren 25 Monate (31 Monate für Verrechnungspreisfälle, 22 Monate für andere Fälle). Auch wenn es nicht möglich ist, die Zeit abzuschätzen, die für den Abschluss der noch anhängigen Fälle benötigt wird, zeigen die Daten, dass mehr als ein Fünftel der 2019 abgeschlossenen Verfahren seit mehr als 4 Jahren anhängig ist. Für einige Gerichtsbarkeiten machen die Fälle, die bereits vor der Einführung der Mindeststandards anhängig waren, mehr als 40 % ihres Endbestands 2019 aus.

Im internationalen Vergleich wurden besondere Anstrengungen zuständiger Landes-Behörden durch Auszeichnung mit den sog. MAP-Awards besonders hervorgehoben. Preise erhielten: Japan und das Vereinigte Königreich für die kürzeste Zeit beim Abschluss von Verrechnungspreisfällen, Belgien für den geringsten Anteil von Fällen aus der Zeit vor 2016 im Endbestand und Belgien und Norwegen für das effektivste Fallmanagement. Der Kooperationspreis für die Jurisdiktionen, die ihren gemeinsamen Fallbestand am effektivsten bewältigt haben, ging an Indien und Japan für Verrechnungspreisfälle und an Norwegen und die Vereinigten Staaten für andere Fälle.

Auch Deutschland hat im „MAP Report“ der OECD gut abgeschnitten: Mit 659 Neuanmeldungen hatte Deutschland 2019 die größte Anzahl neuer MAP-Fälle, gleichzeitig bildete man mit 1.242 anhängigen Steuerstreitigkeiten das Land mit der höchsten Gesamtzahl an MAP-Fällen zum Ende dieses Zeitraums.

Eine zusammenfassende Statistik für Deutschland für den im MAP-Report untersuchten Zeitraum 1.1. bis 31.12.2019 enthält die nachfolgende Tabelle1:

OECD Tabelle

Des Weiteren enthält der „MAP-Report“ für Deutschland qualitative Rückmeldungen und Verbesserungsvorschläge. Obwohl insgesamt eine positive Tendenz bei der Abwicklung von Verständigungsverfahren zu beobachten ist, weist der Bericht auf Handlungsbedarf hin, insbesondere in Bezug auf bestehende Kapazitätsengpässe aufseiten des BZSt oder entsprechender ausländischer Behörden. Verbesserungsbedarf besteht auch hinsichtlich der Einbindung der Landesfinanzbehörden in die Verständigungsverfahren. Eine effizientere Zusammenarbeit auf internationaler Ebene soll u.a. auch durch häufigere physische Treffen, verstärkte Kommunikation per E-Mail und regelmäßige Status-Updates sichergestellt werden.

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Globalisierung, der steigenden Regelungsdichte sowohl auf nationaler als auch internationale Ebene, und nicht zuletzt der Folgen der Covid-Pandemie, ist davon auszugehen, dass die Komplexität der Fälle im Bereich der Verrechnungspreise steigen wird und somit auch die Risiken einer Doppelbesteuerung. Es bleibt zu wünschen, dass die deutschen und ausländischen zuständigen Behörden insbesondere ihre Personalkapazitäten entsprechend ausbauen und schulen, um die Effizienz bei den internationalen Verständigungsverfahren zu steigen.

Sollten Sie zum Verständigungsverfahren oder allgemein zur Verrechnungspreisthematik Fragen haben, steht Ihnen das Mazars-Verrechnungspreisteam sehr gern zur Verfügung. Sehr gern begleiten wir Sie auch bei Beantragung eines Verständigungsverfahrens in Deutschland.

             

1„OECD (2020), Making Dispute Resolution More Effective – MAP Peer Review Report, Germany (Stage 2): Inclusive Framework on BEPS: Action 14, OECD/G20 Base Erosion and Profit Shifting Project, OECD Publishing, Paris, https://doi.org/10.1787/9d6c280c-en