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Das Corona-Virus hat die Bevölkerung weltweit weiterhin im Griff. Virologen und Epidemiologen warnten bereits im April 2020 vor einer zweiten Welle. Auch das Robert-Koch-Institut rechnet fest mit weiteren Ansteckungswellen, die Pandemie sei erst dann in Griff zu bringen, wenn 60–70 Prozent der Bevölkerung mit dem Corona-Virus infiziert seien.
Viele Arbeitgeber fragen sich daher: Überstehen wir diese Zeit mit Kurzarbeit oder müssen nicht doch Personalkapazitäten abgebaut werden? Können durch Umstrukturierungen, Reorganisationen oder Outsourcing-Maßnahmen Personalkosten eingespart werden? Wie stehen der Bezug von Kurzarbeitergeld und Veränderungsmaßnahmen zueinander? Welche typischen Fehler gilt es zu vermeiden und was sind die Erfolgsfaktoren einer planmäßigen Restrukturierung bzw. Umstrukturierung?
Vor diesem Hintergrund möchten wir Ihnen in diesem Q&A nachfolgend Möglichkeiten darstellen, wie Sie Ihren Betrieb vorrangig aus arbeitsrechtlicher Sicht in Corona-Zeiten restrukturieren können. Insbesondere möchten wir Ihnen aufzeigen, wie Sie die Krise für sich als Arbeitgeber nutzen können bzw. welche Instrumente Ihnen in diesen Zeiten zur Verfügung stehen.
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