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Eine mess- und eichrechtskonforme Abgrenzung von Strommengen nach den neueren Messvorgaben ist jedenfalls dann notwendig, wenn ein Unternehmen Privilegien für selbst verbrauchten Strom (besondere Ausgleichsregelung, Eigenversorgung, Netzumlagenbegrenzung) in Anspruch nimmt. Darüber hinaus macht die BNetzA in ihrem Hinweispapier Vorschläge, wie mit schlicht weitergeleiteten Strommengen umzugehen ist.
Wenden die Unternehmen die Messvorgaben fehlerhaft an, so stehen Umlageprivilegien in Millionenhöhe in Gefahr. Auch EEG-Umlagerückforderungen für die Vergangenheit sind nicht auszuschließen. Die Branche erhielt bis zum 15.9.2019 die Gelegenheit, Stellungnahmen zum Hinweispapier abzugeben. Außerdem wird am 5.12.2019 ein Workshop bei der BNetzA stattfinden, auf dem die Ergebnisse der Stellungnahmen diskutiert werden. Die Beteiligung am Konsultationsverfahren bietet die Möglichkeit, die Anwendungspraxis der BNetzA sowie der Netzbetreiber unmittelbar mitzugestalten.
Dr. Hans-Christoph Thomale
Tel: +49 69 967 65-1750
Tarek Abdelghany
Tel: +49 69 967 65-1613
Dies ist ein Beitrag aus unserem Public Sector Newsletter 2-2019. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier . Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.
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