Regierungsentwurf zur Reform der Erbschaftsteuer

Wir hatten gehofft, Ihnen an dieser Stelle bereits das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht vorstellen zu können. Nun geht die Auseinandersetzung allerdings in die nächste Runde und der weitere Fortgang ist derzeit schwer absehbar.

Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 17.12.2014 muss  der Gesetzgeber das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz spätestens bis zum 30.6.2016 überarbeiten. Die wesentlichen Anpassungen betreffen die Übertragung von Betriebsvermögen. Dabei sollte nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung das bisherige System der erbschaftsteuerlichen Verschonungen von Betriebsvermögen in seinen Grundzügen erhalten bleiben und an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes angepasst werden. Wir hatten darüber bereits in unseren Newslettern Steuern 2 und 3/2015 berichtet.

Auf dem Weg zur Reform der erbschaftsteuerlichen Behandlung von Betriebsvermögen hat die Bundesregierung am 8.7.2015 einen Regierungsentwurf verabschiedet. Dieser wurde am 25.9.2015 vom Bundesrat aufgegriffen, der sich im Zuge der Gesetzgebung mit dem Entwurf befassen musste, ehe der Gesetzesentwurf am 7.10.2015 in den Bundestag gegeben wurde. Ziel des Gesetzgebers war es zunächst, dass die Neuregelungen zum 1.1.2016 in Kraft treten. Nach der ersten Lesung im Bundestag und einer öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss am 12.10.2015 ist dieses Ziel allerdings nicht mehr realisierbar. Die Positionen liegen so weit auseinander, dass die Termine für die geplante Stellungnahme des Finanzausschusses am 4.11.2015 sowie für den Beschluss des Bundestages über die Reform am 6.11.2015 bereits ergebnislos verstrichen sind.

Inzwischen werden verschiedene Ansätze diskutiert – von der Fortentwicklung des Regierungsentwurfes bis hin zu völlig neuen Reformansätzen. Der Ausgang ist derzeit offen.

All dies deutet darauf hin, dass das neue Erbschaftsteuergesetz nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes im ersten Halbjahr 2016 auf den Weg gebracht werden muss. Es wird jedoch in jedem Fall zu einer Verschlechterung der erbschaftsteuerlichen Rahmenbedingungen für die Übertragung von Betriebsvermögen kommen. Es sollte also nach wie vor für anstehende Übertragungen geprüft werden, ob diese zeitnah in Angriff genommen werden können.

Über die weiteren Schritte der Neugestaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer werden wir Sie laufend informieren.

Dies ist ein Beitrag aus unserem Steuer-Newsletter 1/2016. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.