
Praktische Empfehlungen zur Umsetzung des BilRUG im Jahresabschluss von Schifffahrtsgesellschaften
Das BilRUG ändert als Artikelgesetz zahlreiche Gesetze, wie z. B. das Handelsgesetzbuch (HGB), das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), das Publizitätsgesetz (PublG) und das Aktiengesetz (AktG).Die Neuregelungen sind erstmals für die nach dem 31. Dezember 2015 beginnenden Geschäftsjahre anzuwenden.
Nachstehend gehen wir auf die geänderten Vorschriften ein, sofern sie für den Jahresabschluss einer Schifffahrtsgesellschaft relevant sind. Dabei ist zu beachten, dass gemäß § 264a HGB haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften, z. B. in der Rechtsform der GmbH & Co. KG, wie bisher die Regelungen für Kapitalgesellschaften zu beachten haben. Die wohl bedeutendste Änderung stellt die Neudefinition der Umsatzerlöse dar.
Der vom Verband Deutscher Reeder herausgegebene "Gemeinschaftskontenrahmen für die deutsche Handelsschifffahrt (Stand Dezember 2009)" ist vor diesem Hintergrund überarbeitet worden und soll voraussichtlich im Oktober 2016 veröffentlicht werden.
Aufstellung Jahresabschluss
- Änderungen der Größenkriterien gem. der §§ 267, 267a HGB
- Besondere Erleichterungsvorschriften zur Aufstellungspflicht
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Anhang
- Angaben zur Identifikation
- Gliederung der Anhangangaben
- Anlagenspiegel
- Haftungsverhältnisse
- Sonstige Pflichtangaben