Praktische Empfehlungen zur Umsetzung des BilRUG im Jahresabschluss von Schifffahrtsgesellschaften

19.10.2016 – Durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz, oder kurz BilRUG, vom 17. Juli 2015 wurde die EU-Richtlinie 2013/34/EU in nationales Recht umgesetzt.

Das BilRUG ändert als Artikelgesetz zahlreiche Gesetze, wie z. B. das Handelsgesetzbuch (HGB), das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), das Publizitätsgesetz (PublG) und das Aktiengesetz (AktG).Die Neuregelungen sind erstmals für die nach dem 31. Dezember 2015 beginnenden Geschäftsjahre anzuwenden.

Nachstehend gehen wir auf die geänderten Vorschriften ein, sofern sie für den Jahresabschluss einer Schifffahrtsgesellschaft relevant sind. Dabei ist zu beachten, dass gemäß § 264a HGB haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften, z. B. in der Rechtsform der GmbH & Co. KG, wie bisher die Regelungen für Kapitalgesellschaften zu beachten haben. Die wohl bedeutendste Änderung stellt die Neudefinition der Umsatzerlöse dar. 

Der vom Verband Deutscher Reeder herausgegebene "Gemeinschaftskontenrahmen für die deutsche Handelsschifffahrt (Stand Dezember 2009)" ist vor diesem Hintergrund überarbeitet worden und soll voraussichtlich im Oktober 2016 veröffentlicht werden.

Aufstellung Jahresabschluss

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Anhang

Offenlegung von festgestelltem Jahresabschluss, Lagebericht und Bestätigungsvermerk

Dokument

Umsetzung des BilRUG im Jahresabschluss von Schifffahrts-gesellschaften