Aktuelle Ereignisse und Entscheidungen aus Politik und Wirtschaft haben Einfluss und Auswirkungen auf Ihre und unsere Geschäftstätigkeit. Ob die Verabschiedung eines Gesetzes, die Diskussion zu einem gesellschaftlichen Thema oder Änderungen von Vorgaben und Regelungen: Hier finden Sie die neusten Nachrichten aus allen Bereichen, die für Sie relevant sind. Zudem halten wir Sie über wichtige Entwicklungen bei Mazars auf dem Laufenden.
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Referentenentwurf des BMF für ein Wachstumschancengesetz
Mit Datum vom 14. Juli 2023 hat das BMF einen Referentenentwurf an die Verbände mit der Bitte um Stellungnahme versendet. Der Gesetzesentwurf ist äußerst umfangreich und enthält viele positive steuerliche Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschaft, wie insbesondere eine Prämie für Klimaschutzinvestitionen, die Erhöhung der Forschungszulage, die Verbesserungen beim Verlustrück- und -vortrag sowie die Verbesserung der Thesaurierungsbegünstigung für Personengesellschaften.
Wegweisendes Urteil für Arbeitnehmer: Das BAG folgt dem EuGH und stärkt damit den Anspruch von Arbeitnehmern auf Urlaub
(Rest-)Urlaub kann nicht mehr ohne weiteres verjähren Am 20. Dezember 2022 wurden die lang erwarteten Urteile des Bundesarbeitsgerichts zum Verfall bzw. zur Verjährung von Urlaubsansprüchen gefällt. Nachdem das Bundesarbeitsgericht dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) drei Verfahren vorgelegt hatte, in denen er darüber zu entscheiden hatte, inwiefern der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub einer regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren unterliegt, hat das Bundesarbeitsgericht nun abschließend entschieden.
Einigung über EU-Richtlinie zur Mindestbesteuerung
Am 12. Dezember 2022 haben sich die Vertreter*innen der EU-Mitgliedstaaten auf eine Richtlinie zur Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung (Pillar 2) verständigt. Insbesondere große Kapitalgesellschaften sollten sich auf die kommenden Änderungen einstellen. Die Richtlinie ist bis Ende des Jahres 2023 umzusetzen.
Arbeitszeiterfassung – neue Erkenntnisse aus den Urteilsgründen?
Lange ersehnt waren die Urteilsgründe des wohl aufsehenerregendsten Urteils des Bundesarbeitsgerichts der jüngeren Zeit. Nun sind sie da – eine wirkliche „Erleuchtung“ bleibt jedoch aus. Fest steht aber: Die Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung besteht ab sofort.
Die Verbraucher ächzen unter hohen Gaspreisen, die geplante Gasbeschaffungsumlage gerät zur zusätzlichen Belastung. Da diese Teil des umsatzsteuerlichen Entgelts für die Gaslieferung ist, scheiterte Finanzminister Lindner mit seinem Vorstoß, insoweit auf die Umsatzsteuer zu verzichten. Die nun von der Bundesregierung beschlossene Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von 7% auf den gesamten Gaspreis ist, wenn auch politisch umstritten, steuerrechtlich zulässig. Durch die Befristung führt dies zu einem Déjà-vu aus der Zeit der temporären Steuersatzsenkung – zur Stützung der von Corona gebeutelten Wirtschaft.
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