Pillar 2

Um das aktuelle internationale Steuerrecht zu reformieren und die steuerlichen Herausforderungen der digitalen Wirtschaft aktiv anzugehen, hat die OECD ein Zwei-Säulen-Modell ausgearbeitet. Säule 1 (Pillar 1) umfasst eine Ausweitung und Neuverteilung von Besteuerungsrechten zwischen Ansässigkeits- und Marktstaaten. Säule 2 (Pillar 2) soll eine globale Mindestbesteuerung von multinationalen Großunternehmen sicherstellen.

Alle EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Richtlinie bis zum 31. Dezember 2023 in ihr jeweiliges nationales Recht umsetzen. Am 20. März 2023 hat nun das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Entwurf für ein Gesetz zu Pillar 2 in Deutschland vorgestellt.

Auch wenn die finale EU-Umsetzungsrichtlinie erst ab dem Wirtschaftsjahr 2024/25 anzuwenden und der Entwurf des BMF noch nicht final ist, gibt es bereits jetzt für die betroffenen Konzerne einiges zu bedenken. Falls Sie Fragen zu den Auswirkungen von und Vorbereitungen für Pillar 2 haben, wenden Sie sich gern an unsere Expert*innen. Wir stehen Ihnen als starker und kompetenter Partner zur Seite und beraten Sie gern – umfassend und individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.

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A practical guide to Pillar 2 GloBE