Unterschiedsbeträge im Rahmen von Sonderrechtsnachfolgen (Erb- und Schenkungsfälle)

22.01.2018 – Derzeit befindet sich mit der Finanzverwaltung die Frage in der Diskussion, ob Unterschiedsbeträge überhaupt übertragbar sind – zum Beispiel im Rahmen von Erb- und Schenkungsfällen.

Die gesetzlichen Regelungen der Tonnagebesteuerung (§ 5a EStG) ordnen u. a. an, dass das Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Schiffsgesellschaft (Mitunternehmerschaft) zur anteiligen Auflösung desjenigen Unterschiedsbetrags führt, der für den ausscheidenden Gesellschafter einheitlich und gesondert festgestellt worden ist.

Begrifflich ist hier – zumindest nach der Lesart des Gesetzestextes – jede Form des entgeltlichen und unentgeltlichen Ausscheidens gemeint. Ob die Finanzverwaltung mit dem sogenannten Tonnagesteuererlass (BMF-Schreiben vom 31. Oktober 2008) abweichende Regelungen umsetzen kann, ist aktuell ungewiss. Es ist auch nicht ersichtlich, auf welcher Grundlage der Tonnagesteuererlass überhaupt von der Gesetzeslage abweicht. Die Regelungen in dem Tonnagesteuererlass sehen derzeit vor, dass u. a. in Erb- und Schenkungsfällen ein Unterschiedsbetrag nicht aufgelöst werden darf. Die Finanzverwaltung hat in allen uns bekannten Fällen sodann den anteiligen Unterschiedsbetrag des Erblassers bzw. des Schenkers auf den Erben bzw. den Beschenkten als übergegangen erachtet. Eine Vielzahl von anhängigen Klageverfahren beschäftigen derzeit die Finanzgerichte in Norddeutschland mit der Frage der Übertragbarkeit von Unterschiedsbeträgen.

Wenn Sie eine Überprüfung Ihrer steuerlichen Situation in diesem Kontext wünschen, so sprechen Sie uns gerne an. Um an einem für Sie günstigen Urteil zu partizipieren, ist es jedoch wichtig, dass diejenigen Bescheide, die Ihnen als Erbe oder Beschenkter Unterschiedsbeträge bei einem Schiffsverkauf zuweisen, verfahrensrechtlich offenzuhalten.

Für weitere Fragen steht Ihnen auch gerne direkt der Autor des Beitrags, Gerrit Lindner, zur Verfügung. Mehr zu Gerrit Lindner finden Sie am Ende dieses Newsletters in der Rubrik Schifffahrtsexperten von Mazars stellen sich vor.

Dies ist ein Beitrag aus unserem Shipping-Newsletter 1-2018. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.