Die EU-Kommission hat am 8. März 2018 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Zypern, Griechenland und Malta eingeleitet, da nach Auffassung der EU-Kommission die dort gängige Praxis der Besteuerung von Yachten zu starken Wettbewerbsverzerrungen führen. Damit zielt die Europäische Kommission auf ein bislang sehr verbreitetes Modell zur Finanzierung von Yachten. Bereits seit der Veröffentlichung des EuGH-Urteils vom 4. Oktober 2017 – und nun spätestens durch die Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens durch die Europäische Kommission – bestehen Zweifel an der unionsrechtlichen Rechtmäßigkeit des Malta-Leasing-Modells.
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Dies ist ein Beitrag aus unserem Shipping-Newsletter 3-2018. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.