Tonnagesteuer in Portugal

23.07.2018 – Die Europäische Kommission hat im April 2018 die portugiesische Tonnagesteuerregelung genehmigt.

Die Europäische Kommission hat im April 2018 die portugiesische Tonnagesteuerregelung genehmigt. Diese Genehmigung ist aufgrund der EU Beihilferichtlinie erforderlich. Diese Regelung dient dazu, Seeleuten zu Unterstützen und Schiffsregistrierungen in Europa zu fördern und zur Wettbewerbsfähigkeit des Seeverkehrs beizutragen. Außerdem soll die Beschäftigung in diesem Sektor erhalten bleiben und Umweltstandards gefördert werden. Das Gesetz wurde vom portugiesischen Parlament und soll nach Unterzeichnung durch den Staatspräsidenten rückwirkend zum 1. Juni 2018 in Kraft treten.

Im Rahmen der neu eingeführten portugiesischen Tonnagesteuerregelung zahlen die Seeverkehrsunternehmen Steuern auf der Grundlage der Tonnage und nicht auf der Grundlage ihrer tatsächlich erzielten Gewinne. Die Steuer beträgt zwischen € 0,20 und € 0,75 je 100 Netto-Tonnen.

Von der Tonnagesteuer werden Gesellschaften begünstigt, die ihre Haupteinnahme aus dem Seetransport von Gütern und Passagieren beziehen. Die Erträge aus Hilfstätigkeiten dürfen nicht höher als 50 % der Einnahmen aus dem Seetransport sein. Zusätzlich gibt es noch weitere Vergünstigungen von bis zu 20 % für besonderes umweltfreundliche Schiffe. Baggerund Schlepperleistungen sind unter bestimmten Bedingungen ebenfalls begünstigt.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Begünstigungen ist, dass die Schiffe eine Flagge aus einem EWR-Staat führen und dass das strategische und kommerzielle Schiffsmanagement in einem EWR-Staat durchgeführt wird. Das setzt auch voraus, dass Risiko und Kontrolle des Schiffsmanagements bei portugiesischen Steuerpflichtigen liegen. Auch die Vercharterung an Dritte bzw. die langfristige Überlassung im Wege des Leasings ist begünstigt. Hier besteht aber die Voraussetzung, dass das Einkommen aus der Vercharterung an Dritte nicht mehr als 75 % des Einkommens der Flotte beträgt und außerdem auch nicht das Vierfache des Einkommens des Steuerpflichtigen aus selbst genutzten Schiffe übersteigt. Außerdem müssen grundsätzlich 50 % der Besatzung aus Portugal, der EU, des EWR oder aus portugiesisch sprachigen Ländern stammen.

Auch Schiffe mit Flagge aus nicht EWR Ländern können in die Begünstigung der portugiesischen Tonnagebesteuerung kommen. Voraussetzung hierfür ist aber, dass 60 % der Schiffe die Flagge eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) führen. Außerdem muss das strategische und kommerzielle Schiffsmanagement aus einem Land des EWR heraus erfolgen.

Steuerpflichtige können den Antrag auf Tonnagesteuer bis Ende des Jahres 2018 stellen. Die Mindestdauer für die Anwendung der Tonnagesteuer beträgt dann 5 Jahre. Nach Beendigung der Tonnagesteuer ist der Steuerpflichtige dann für 5 Jahre an das Normalstatut gebunden.

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