Prüfungsschwerpunkte der ESMA und der DPR 2018

31.01.2018 – Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority; ESMA) hat am 27. Oktober 2017 ihre europäischen Prüfungsschwerpunkte für 2018 (betreffend die Abschlüsse aus dem Kalenderjahr 2017) veröffentlicht. Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat am 23. November 2017 ebenfalls ihre nationalen Prüfungsschwerpunkte festgelegt. Die ESMA-Schwerpunkte ergänzen die durch die DPR gesetzten Schwerpunkte und sind für den Abschlussersteller daher von gleicher Relevanz wie die DPR-Prüfungsschwerpunkte.

Prüfungsschwerpunkte der ESMA

1. Anhangangaben zu den erwarteten Auswirkungen der Anwendung wesentlicher neuer Standards im Erstanwendungsjahr

Wie im Vorjahr setzen DPR und ESMA ihren Prüfungsschwerpunkt auf die Anhangangaben in Bezug auf die künftigen Auswirkungen durch die Anwendung neuer Standards, insbesondere Auswirkungen aus der Erstanwendung der neuen Standards IFRS 9, IFRS 15 und IFRS 16 auf den Abschluss.

2. Ausgewählte Aspekte zu Ansatz, Bewertung und Angaben nach IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse

  • Im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbene immaterielle Vermögenswerte und die richtige Anwendung der Kaufpreisallokation
  • Anpassung während des Bewertungszeitraums im Rahmen einer vorläufigen Kaufpreisallokation
  • Überprüfung eines negativen Unterschiedsbetrags beim Unternehmenserwerb
  • Unternehmenszusammenschlüsse von Unternehmen unter gemeinsamer Führung und Pflichtübernahmeangebote
  • Abgrenzung von bedingten Gegenleistungen und Vergütungsleistungen
  • Anhangangaben zu verwendeten Bewertungsverfahren und Inputfaktoren für Vermögenswerte und Schulden, die erstmals zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden

3. Ausgewählte Aspekte zu IAS 7 Kapitalflussrechnungen

  • Darstellung der zahlungswirksamen und zahlungsunwirksamen Veränderungen finanzieller Verbindlichkeiten
  • Zusammensetzung des Finanzmittelfonds
  • Anhangangaben zum Betrag an wesentlichen Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalente, die vom Unternehmen gehalten werden, über die der Konzern jedoch nicht verfügen kann

(Quelle: ESMA, www.esma.europa.eu)

Prüfungsschwerpunkte der DPR

(1.–3. siehe ESMA)

4. Ansatz und Bewertung von Rückstellungen gemäß IAS 37 sowie zugehörige Anhangangaben

unter Berücksichtigung folgender Einzelaspekte:

  • Verzicht auf Ansatz wegen Unmöglichkeit einer verlässlichen Schätzung unter Beachtung der Angabepflichten (IAS 37.26 und 37.86) 
  • Verzicht auf die reguläre Berichterstattung wegen Inanspruchnahme der Schutzklausel unter Beachtung der Mindestangaben (IAS 37.92)
  • Angaben zu Schätzungsunsicherheiten (IAS 37.85(b), IAS 1.125 und 1.129)
  • Gruppierung der Rückstellungen (IAS 37.87)
  • Angabe rückstellungsspezifischer Ertrags- und Aufwandsposten (IAS 1.97 und 1.98(b), (f) sowie (g))

5. Konzernlagebericht und Konzernerklärungen

  • Berichterstattung über alternative Leistungskennziffern als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren (§ 315 Abs. 1 Satz 3 HGB)
  • Darstellung potenzieller Auswirkungen des Brexit auf die künftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns (§ 315 Abs. 1 HGB)
  • Vorhandensein der Angaben zum Diversitätskonzept im Rahmen der Konzernerklärung zur Unternehmensführung (§ 315d HGB i. V. m. § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB) und Vorhandensein der nichtfinanziellen Konzernerklärung (§ 315b HGB)

(Quelle: ESMA, www.esma.europa.eu)

Dies ist ein Beitrag aus unserem IFRS-Newsletter 1/2018. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.