IASB veröffentlicht Änderungsentwurf zu IAS 16

18.07.2017 – Der IASB hat am 20.6.2017 einen Entwurf Sachanlagen – Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 16) herausgegeben. Der Änderungsentwurf bezieht sich auf Einnahmen, die aus der Veräußerung von Artikeln entstehen, die produziert werden, während eine Sachanlage an den Ort und in den Zustand gebracht wird, die notwendig sind, um diese in der von der Unternehmensführung beabsichtigen Weise zu nutzen.

Hintergrund des Änderungsvorschlags ist eine Unklarheit in IAS 16.17(e), ob Verkaufserlöse auch dann verrechnungsfähig sind, wenn sie (a) aus anderen als Testaktivitäten resultieren oder (b) den Betrag der Testkosten übersteigen.

In seinem neuen Entwurf ED/2017/4 schlägt der IASB vor, IAS 16 dahingehend zu ändern, dass eventuelle Verkaufserlöse während der Entstehung oder Errichtung einer Sacheinlage – entgegen der bisherigen Regelung – künftig nicht mehr mit den Herstellungskosten (insbesondere mit den Testkosten) verrechnet werden dürfen. Stattdessen würde ein Unternehmen zukünftig sowohl die Einnahmen aus der Veräußerung von Artikeln, die produziert werden, während eine Sachanlage an den Ort und in den Zustand gebracht wird, die notwendig sind, um diese in der von der Unternehmensführung beabsichtigen Weise zu nutzen, als auch die Kosten für die Produktion dieser Artikel im Betriebsergebnis erfassen.

Der Änderungsentwurf beinhaltet noch keinen vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens. Dennoch ist der IASB bereits zu dem Schluss gekommen, dass eine vorzeitige Anwendung zulässig sein soll. Stellungnahmen zu dem Änderungsentwurf werden bis zum 19.10.2017 erbeten.

Dies ist ein Beitrag aus unserem IFRS-Newsletter 2/2017. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.