Ein Jahr vor der verpflichtenden Anwendung: EU übernimmt IFRS 9 und IFRS 15

15.03.2017 – Die Europäische Union hat mit Verordnung (EU) 2016/2067 vom 22. November 2016 IFRS 9 Finanzinstrumente in europäisches Recht übernommen. IFRS 9 ist das Ergebnis eines langjährigen IASB-Projekts mit dem Ziel, die Bilanzierung von Finanzinstrumenten zu reformieren. Der IASB hatte bereits Mitte 2014 den Standard verabschiedet, der die bisherigen Regelungen in IAS 39 ersetzen wird.

IFRS 9 enthält Vorschriften zu den Bewertungskategorien (inkl. einer neuen Bewertungskategorie für ergebnisneutrale Bewertung zum beizulegenden Zeitwert), zur Wertminderung von Finanzinstrumenten (Expected Loss Model) und Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting). IFRS 9 ist verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen.

Bereits am 22. September 2016 hat die Europäische Union mit Verordnung (EU) Nr. 2016/1905 IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden, den der IASB am 28. Mai 2014 verabschiedet hat, in europäisches Recht übernommen. IFRS 15 regelt die künftige Umsatzrealisierung und ersetzt IAS 11 Fertigungsaufträge und IAS 18 Erlöse sowie die dazugehörigen Interpretationen. Die Änderungen sind in der EU spätestens für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Die Erstanwendung entspricht damit dem vom IASB beschlossenen Anwendungszeitpunkt.

Dies ist ein Beitrag aus unserem IFRS-Newsletter 1/2017. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.