ESMA-Empfehlungen zur Umsetzung von IFRS 9

15.03.2017 – Die ESMA hat am 10. November 2016 eine öffentliche Erklärung mit Hinweisen zur einheitlichen Umsetzung von IFRS 9 herausgegeben. Diese Erklärung soll von kapitalmarktorientierten Unternehmen und ihren Abschlussprüfern bei der Umsetzung des Standards berücksichtigt werden. In ihrer Erklärung hebt die ESMA die Wichtigkeit von Standardkonformität und Transparenz beim Übergang auf IFRS 9 besonders hervor. Die öffentliche Mitteilung enthält die folgenden wesentlichen Punkte:
  • Bereits vor der Umsetzung von IFRS 9 müssen Abschlussersteller die zukünftigen Auswirkungen auf den Abschluss zumindest qualitativ erläutern.
  • Spätestens jedoch in den Quartalsabschlüssen 2017 erwartet die ESMA auch erste verlässliche (quantitative) Auswirkungsanalysen, u. a. nach IFRS 7.42I und 42S (Daten zum Übergang von IAS 39 auf IFRS 9).
  • Für den Jahresabschluss zum 31.12.2016 wird empfohlen, mittels einer erläuterten Zeitschiene die Fortschritte der Umsetzung darzustellen.
  • Besondere Anforderungen für Finanzinstitute/Kreditinstitute: Aufgrund des neuen Modells zur Erfassung von Wertminderungen (Expected Loss Model) sowie dessen Auswirkungen auf bestehende Risikomanagement- und IT-Systeme, rät die ESMA dringend, die bisherigen Bemühungen in der Umsetzung weiter voranzutreiben. Die vom Basel Committee on Banking Supervision (BCBS) im Dezember 2015 herausgegebene Guidance on credit risk and accounting for ECL bei der Implementierung des neuen Modells ist unbedingt zu berücksichtigen. Die bei der Anwendung des neuen Wertminderungsmodells zugrunde liegenden wesentlichen Annahmen und Ermessensentscheidungen sollen nach Ansicht der ESMA im Anhang als Schätzungen des Managements erläutert werden, damit Abschlussadressaten sich ihre Einschätzung zum maximalen Kreditrisiko bilden können.

Dies ist ein Beitrag aus unserem IFRS-Newsletter 1/2017. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.