Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde für Windenergie an Land

09.06.2017 – Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde für Windenergie an Land auf ihrer Internetseite gemäß § 35 Abs. 1 EEG 2017 für den ersten Gebotstermin (1. Mai 2017) öffentlich bekannt gegeben. Weitere Ausschreibungen in diesem Jahr erfolgen zum 1. August und zum 1. November 2017 mit jeweils 1.000 MW. Im Folgenden möchten wir Ihnen einen Überblick über die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde geben.

Gebotsergebnisse

Der Höchstwert lag für den Gebotstermin bei 7,00 ct/kWh. Der Höchstwert ist der Wert, der maximal geboten werden darf. Überschreitet der im Gebot angegebene Gebotswert den Höchstwert, wird das Gebot vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen. Die bezuschlagten Gebote liegen deutlich unterhalb der bisherigen EEG-Vergütung. Das niedrigste Gebot erhielt einen Zuschlag für 4,20 ct/kWh. Das höchste noch bezuschlagte Gebot lag bei 5,78 ct/kWh. Der durchschnittliche Zuschlagswert beträgt 5,71 ct/kWh. Insgesamt haben 70 Teilnehmer einen Zuschlag erhalten. Es wurde ein Gebotsumfang von 807 Megawatt bezuschlagt. Eingereicht wurden nach Informationen der Bundesnetzagentur 256 Gebote mit einem Volumen von 2.137 Megawatt. Die Ausschreibung wurde damit zweieinhalbfach überzeichnet. Die Zuschläge wurden für Projekte im gesamten Bundesgebiet erteilt, wobei die Bundesländer Baden-Württemberg, Saarland, Sachsen, Thüringen und die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen keine Zuschläge erhielten. Mehr als die Hälfte der ausgeschriebenen Leistung (rund 500 MW) ging an die nördlichen Bundesländer Niedersachsen, Brandenburg und Schleswig-Holstein.

Die Bundesnetzagentur hat die Namen der bezuschlagten Betreibergesellschaften auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Die Teilnehmer haben sich in der Regel in den Gesellschaftsformen der GmbH & Co. KG, UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und GbR zusammengeschlossen.

Lediglich 12 Gebote mussten ausgeschlossen werden. Das entspricht einer Ausschlussquote von 5 %.

Von der gesamten eingereichten Gebotsmenge stammten 71 % von Bürgerenergiegesellschaften. Im Ergebnis haben Bürgerenergiegesellschaften 96 % des Zuschlagsvolumens erhalten. Der Zuschlagswert der Bürgerenergiegesellschaften wird nach dem Einheitspreisverfahren (uniformpricing) ermittelt und beträgt für bezuschlagte Gebote außerhalb des Netzausbaugebiets 5,78 ct/kWh und für bezuschlagte Gebote innerhalb des Netzausbaugebiets 5,58 ct/kWh. Bei allen anderen Bietern ist der Zuschlagswert der individuell gebotene Wert (pay-as-bid).

Zuschläge im Netzausbaugebiet

Im Netzausbaugebiet im Norddeutschland durften Zuschläge nur bis zu einer festlegten Grenze von 258 Megawatt erteilt werden. Das maximal zulässige Zuschlagsvolumen im Netzausbaugebiet wurde erreicht. Der höchste Zuschlagswert im Netzausbaugebiet beträgt 5,58 ct/kWh. Einige Gebote konnten aufgrund dieser Grenze nicht berücksichtigt werden. Vier Zuschläge an der Netzausbaugrenze mussten im Losverfahren entschieden werden.

Besonderheiten für Bürgerenergiegesellschaften

Die Besonderheiten der ersten Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land bestanden in der unterschiedlichen Ermittlung der Zuschlagshöhe bei Bürgerenergiegesellschaften und den übrigen Bietern. Zudem müssen Bürgerenergiegesellschaften bestimmte Anforderungen hinsichtlich ihrer Gesellschaftsstruktur erfüllen. Diese Anforderungen müssen per Eigenerklärung nachgewiesen werden.

Darüber hinaus dürfen Bürgerenergiegesellschaften auch Gebote für zu errichtende Windkraftanlagen vor Erteilung einer Genehmigung nach dem BImSchG abgeben. Von dieser Möglichkeit haben nach Informationen der Bundesnetzagentur 95 % der bezuschlagten Bürgerenergiegesellschaften Gebrauch gemacht. Ferner haben Bürgergesellschaften mehr Zeit für die Projektrealisierung. Die Inbetriebnahme hat innerhalb von 54 Monaten nach öffentlicher Bekanntgabe der Zuschläge zu erfolgen. Im Vergleich dazu haben sonstige Bieter ihre Projekte innerhalb von 30 Monaten zu realisieren.

Bewertung und Ausblick

„Die erste Ausschreibung für Wind an Land war erfolgreich. Das erfreulich hohe Wettbewerbsniveau
ermöglichte einen durchschnittlichen Zuschlagswert von 5,71 Cent.“
(Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur)

Staatssekretär Rainer Baake vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wertet das Ergebnis der ersten Ausschreibungsrunde ebenfalls als Erfolg:

„Das Ergebnis der ersten Ausschreibung für Windenergie an Land ist sehr erfreulich. Die Zuschläge sind breit über das Bundesgebiet auf insgesamt neun Bundesländer verteilt. Das hohe Wettbewerbsniveau, die daraus resultierenden niedrigen Zuschlagpreise und die hohe Bürgerbeteiligung zeigen, dass der von uns eingeleitete Paradigmenwechsel von staatlich festgesetzten Fördersätzen hin zu wettbewerblich ermittelten Preisen gut funktioniert.“

Auf den ersten Blick entsteht tatsächlich der Eindruck, die Bürgerenergie sei der Gewinner der ersten Ausschreibungsrunde. Die meisten Marktteilnehmer hatten nicht damit gerechnet, dass der Bürgerenergie 95 % des bezuschlagten Volumens zugerechnet werden. Allerdings lassen sich momentan noch keine belastbaren Aussagen zur Erreichung des gesetzlichen Ziels treffen, die Akteursvielfalt auch im Rahmen einer Umstellung der Förderung auf die Ausschreibung zu erhalten. Dies hängt mit dem für Bürgerenergiegesellschaften langen Realisierungszeitraum von 54 Monaten zwischen Zuschlagserteilung und Inbetriebnahme zusammen. Zwar gibt dieser Zeitraum den Bürgerenergiegesellschaften in zeitlicher Hinsicht einen gewissen Puffer. Allerdings muss vor Errichtung und Inbetriebnahme der Anlagen auch die dafür erforderliche BImSchG-Genehmigung vorliegen. Die Erteilung der BImSchG-Genehmigung zur Präqualifikation für die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren zu machen, sollte u. a. die Erreichung der gesetzlichen Ausbauziele beschleunigen. Nach den gesetzlichen Vorgaben des EEG 2017 ist die Teilnahme an der Ausschreibung vor Erteilung einer BImSchG-Genehmigung insofern die Ausnahme. Möglicherweise deutet der hohe Anteil der Gebotszuschläge an Bürgerenergiegesellschaften jedoch darauf hin, dass in der Praxis insofern die Ausnahme zur Regel wird. Sollte sich dieser Befund in den kommenden Ausschreibungsrunden manifestieren, wäre das EEG 2017 ggf. erneut zu überarbeiten. In der Zukunft könnten beispielsweise separate Ausschreibungen für Bürgerenergieprojekte und sonstige Marktteilnehmer mit jeweils individuellen Ausschreibungsvolumina erfolgen. Dadurch könnte zum einen die Akteursvielfalt gewahrt werden und zum anderen ein zügiger Ausbau der Windenergie an Land gewährleistet werden.

Einige Marktteilnehmer haben vermutlich zunächst das Ergebnis der ersten Ausschreibungsrunde abgewartet, um ein Gefühl für das neue Preisgefüge zu bekommen. Diese Marktteilnehmer geben ihre Gebote möglicherweise erst in der zweiten oder dritten Ausschreibungsrunde ab oder haben bereits in der ersten Runde ohne Erfolg zu hohe Gebote abgegeben. Diese Marktteilnehmer passen ihre Gebote im Laufe der kommenden Ausschreibungsrunden möglicherweise nach unten an. Auch insofern erscheint das Ergebnis der ersten Ausschreibungsrunde noch nicht repräsentativ zu sein.

Es bleibt nun abzuwarten, wie sich die Zuschlagswerte in den weiteren Ausschreibungsrunden entwickeln. Eine Bilanz lässt sich wohl frühestens nach der dritten Runde am Ende des Jahres 2017 ziehen.

Wir werden Sie auch zukünftig zu diesem Thema auf dem aktuellen Stand halten und stehen Ihnen bereits jetzt bei Rückfragen gern zur Verfügung.

Dies ist ein Beitrag aus unserem Energie-Newsletter 1/2017. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.

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