Übernahme der Änderungen an IFRS 4
Mit der Änderung sollen die Auswirkungen aus den verschiedenen Erstanwendungszeitpunkten von IFRS 9 und dem Nachfolgerstandard zu IFRS 4, nämlich IFRS 17, für Unternehmen verringert werden. Zwei optionale Ansätze stehen Unternehmen zur Verfügung: der Überlagerungsansatz und der Verschiebeansatz. Die Änderung ist in der EU für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Weitere Informationen zu den Änderungen an IFRS 4 können Sie in unserem IFRS-Newsletter 2/2016 nachlesen.
Dies ist ein Beitrag aus unserem IFRS-Newsletter 1/2018. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.