IASB verabschiedet Annual Improvements to IFRSs 2015–2017

19.01.2018 – Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 12. Dezember 2017 die jährlichen Verbesserungen 2015–2017 an den IFRS (Annual Improvements to IFRSs 2015–2017 Cycle) verabschiedet. Die noch in dem Entwurf ED/2017/1 enthaltene Änderung an IAS 28 wurde im Rahmen einer eigenständigen Änderung an IAS 28 bereits am 12. Oktober 2017 verabschiedet.

IAS 12 Ertragsteuern: Klarstellung in Bezug auf die Erfassung ertragsteuerlicher Konsequenzen aus Finanzinstrumenten, die als Eigenkapital ausgewiesen werden: Steuerliche Wirkungen auf Dividenden sind dann zu bilanzieren, wenn die Verbindlichkeiten für Steuern zu bilanzieren sind. Der Ausweis von steuerlichen Wirkungen von Dividenden richtet sich nach der Entstehung der past transactions, welche die Grundlage für die Entstehung der Dividenden sind.

IAS 23 Fremdkapitalkosten: Klarstellung, dass, sobald ein Vermögenswert in einem gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand ist, ein Unternehmen jegliche noch vorhandenen Fremdkapitalbestände, die speziell aufgenommen wurden, um diesen Vermögenswert zu erhalten, als Teil des allgemein aufgenommenen Fremdkapitals bei der Ermittlung des Finanzierungskostensatz behandelt.

IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse/IFRS Gemeinsame Vereinbarungen: Klarstellung der Bilanzierung für einen Statuswechsel von At-Equity-Anteilen zu Anteilen an einer Joint Operation (IFRS 11) und für einen Statuswechsel von Anteilen an einer Joint Operation zu alleiniger Kontrolle (IFRS 3). Im ersten Fall wird eine Neubewertung der bisher gehaltenen Anteile nicht vorgenommen. Im letzteren Fall handelt es sich um einen sukzessiven Unternehmenszusammenschluss mit einer Neubewertung der bisher gehaltenen Anteile.

Zeitpunkt des Inkrafttretens: Die Änderungen an den Standards treten für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen.

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