IASB veröffentlicht vorgeschlagene Änderungen an IAS 8 in Bezug auf Rechnungslegungsmethoden und -schätzungen

31.01.2018 – Der IASB hat am 12. September 2017 mit ED/2017/5 den Entwurf "Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogene Schätzungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 8)" herausgegeben. Durch die in dem Entwurf vorgeschlagenen Änderungen sollen Unternehmen künftig eine Abgrenzung zwischen Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen leichter und einheitlicher vornehmen können.

Grund für die Änderung an IAS 8 ist eine Unklarheit in der Unterscheidung zwischen Änderungen von Rechnungslegungsmethoden und Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen. Diese Unklarheit hat in der Vergangenheit zu einer uneinheitlichen Auslegung in der Praxis geführt. Diese Unterscheidung ist insbesondere bei der Frage relevant, ob eine entsprechende Änderung auch rückwirkend auf die früheste dargestellte Periode im IFRS-Abschluss anzuwenden ist. Änderungen bei rechnungslegungsbezogenen Schätzungen erfordern grundsätzlich keine rückwirkende Änderung.

Geänderte Definition von Rechnungslegungsmethoden

In ED/2017/5 schlägt der IASB vor, die in IAS 8 enthaltene Definition von Rechnungslegungsmethoden umzuformulieren. Dem Vorschlag des IASB zufolge sollen Rechnungslegungsmethoden definiert werden als bestimmte Prinzipien, Bewertungsgrundlagen und Verfahren, die ein Unternehmen bei der Aufstellung und Darstellung von Abschlüssen anwendet („Accounting policies are the specific principles, measurement bases and practices applied by an entity in preparing and presenting financial statements.“). Die in der bisherigen Definition enthaltenen Begriffe „Konventionen“ und „Regeln“ sollen gestrichen werden, da diese sich in der Vergangenheit als wenig präzise herausgestellt haben. Durch den nunmehr verwendeten Begriff „Bewertungsgrundlagen“ soll eine konsistente Anwendung der Begriffe innerhalb des Standards erfolgen. Inhaltlich ändert sich die Definition nicht. Lediglich die Auslegung soll durch diese Präzisierung in Zukunft einfacher werden.

Neue Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen

Des Weiteren schlägt der IASB vor, eine Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen in den Standard aufzunehmen, da diese bislang nicht enthalten war. In dem derzeitig gültigen IAS 8 wird lediglich die Änderung einer rechnungslegungsbezogenen Schätzung definiert. Diese Definition soll künftig gestrichen werden.

Rechnungslegungsbezogene Schätzungen sind ermessensbehaftete Entscheidungen oder Annahmen, die bei der Anwendung einer Rechnungslegungsmethode verwendet werden, wenn ein (Bilanz-)Posten nicht präzise bewertet werden kann („Accounting estimates are judgements or assumptions used in applying an accouting policy when, because of estimation uncertainty, an item in financial statements cannot be measured with precision.“).

Klarstellung in Bezug auf Verbrauchsfolgeverfahren

Der IASB stellt in seinem Entwurf explizit klar, dass die Auswahl in IAS 2 Vorräte aufgeführten Verbrauchsfolgeverfahren FIFO (first in first out) oder die Durchschnittsmethode für austauschbare Vorräte die Auswahl einer Rechnungslegungsmethode darstellt. Der IASB begründet dies damit, dass der tatsächliche Verbrauch nicht unter Verwendung von Ermessen und Annahmen geschätzt werden soll.

Streichung des Beispiels 3 der Anwendungsleitlinien

Ferner schlägt der IASB die Streichung des Beispiels 3 der Anwendungsleitlinien zu IAS 8 vor, da sich dieses Beispiel für die praktische Auslegung als wenig nützlich herausgestellt hat.

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Kommentierungsfrist

Der Änderungsentwurf beinhaltet noch keinen vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens. Stellungnahmen zu dem Änderungsentwurf wurden bis zum 15. Januar 2018 erbeten.

Dies ist ein Beitrag aus unserem IFRS-Newsletter 1/2018. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.