IASB veröffentlicht Entwurf zu Änderungen an IAS 1 und IAS 8

25.10.2017 – Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 14. September 2017 mit ED/2017/6 einen Entwurf „Definition von wesentlich (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1 und IAS 8)“ veröffentlicht. Kernpunkt des Änderungsentwurfs ist eine überarbeitete Definition des Wesentlichkeitsbegriffs.
  • Hintergrund des Änderungsvorschlags ist das IASB-Projekt zur Wesentlichkeit. Der IASB hat bereits am 28. Oktober 2015 den Entwurf eines Leitliniendokuments (Practice Statement) zur Wesentlichkeit herausgegeben. Da der IASB jedoch entschieden hat, dass einige Leitlinien des Entwurfs verbindlich sein sollten, hat dieser das Projekt zur Wesentlichkeit unterteilt zum einen in die Veröffentlichung des Practice Statement und zu anderen in die Änderung an IAS 1 und IAS 8.
  • Vorgeschlagene Änderung: In seinem Entwurf ED/2017/6 schlägt der IASB vor, in IAS 1.7 und IAS 8.5 die Definition von 'wesentlich' zu schärfen, um einer fehlerhaften Interpretation vorzubeugen. Die Definition von 'wesentlich' lautet nunmehr wie folgt: „Information is material if omitting, misstating or obscuring it could reasonably be expected to influence decisions that the primary users of a specific reporting entity’s general purpose financial statements make on the basis of those financial statements.“
  • Zeitpunkt des Inkrafttretens: Der Änderungsentwurf beinhaltet noch keinen vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens. Dennoch ist der IASB bereits zu dem Schluss gekommen, dass eine vorzeitige Anwendung zulässig sein soll.

Stellungnahmen zu dem Änderungsentwurf werden bis zum 15. Januar 2018 erbeten.

Pressemitteilung des IASB

ED/2017/6