Steuerliche Erklärungspflichten in den USA

Mit der Einführung des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) wurde das US-Steuer-Reporting von Finanzinstitutionen außerhalb der USA zur automatischen Meldung von Daten der US-Staatsbürger an den US-Fiskus nochmals verschärft. Mit diesem Abkommen haben Deutschland und viele weitere Staaten mit den USA eine Erweiterung der bilateralen Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung vereinbart. Mit FATCA verpflichtet der US-Gesetzgeber seit 2014 Finanzinstitute außerhalb der USA, Informationen über die US-amerikanischen Konto- und Depotinhaber an den US-Fiskus zu übergeben.

Die US-Bundesfinanzbehörde IRS (Internal Revenue Service) legt seit vielen Jahren zunehmend Fokus auf US-Staatsbürger, die Einkünfte aus Quellen außerhalb der USA beziehen. Mit der FATCA-Einführung sollen nun die Steuerhinterziehung bei Auslandskonten bekämpft und die Steuereinnahmen erhöht werden. Dies hat den Hintergrund, dass die US-Steuerpflicht automatisch mit der US-Staatsbürgerschaft einhergeht, unabhängig davon, ob die Person in den USA lebt. Daher sind in Deutschland lebende US-Staatsbürger in der Regel jährlich zur Abgabe einer US-Steuererklärung (Form 1040, U.S. Individual Income Tax Return) sowie zur Meldung bestimmter Finanzdaten (FinCEN Form 114) verpflichtet.

Laufende Erklärungspflichten in den USA

  • U.S. Individual Income Tax Return
    Die US-Steuererklärung ist durch im Ausland lebende US-Staatsbürger, die bestimmte Einkommensgrenzen überschreiten, grundsätzlich bis zum 15. Juni des folgenden Kalenderjahres an die US-Steuerbehörde IRS einzureichen. In der Erklärung muss das gesamte in einem Kalenderjahr erzielte Welteinkommen angegeben werden und nicht nur Einkünfte, die aus den US-Quellen stammen. Dadurch sind auch im Ausland lebende US-Staatsbürger (z. B. in Deutschland ansässige Personen mit einer doppelten deutsch-amerikanischen Staatsbürgerschaft), die nur Einkünfte im Ausland erzielen und keine Berührungspunkte zu den USA haben, grundsätzlich zur Abgabe einer US-Steuererklärung verpflichtet.
  • Report of Foreign Bank and Financial Accounts
    Das sogenannte FBAR-Reporting ist bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres vorzunehmen. Im Rahmen dieser Meldung sind bestimmte Angaben über die außerhalb der USA unterhaltenen Bankkonten und Depots zu machen. Die Meldepflicht besteht immer dann, wenn mindestens an einem Kalendertag im Jahr die Summe der Vermögenswerte von allen Konten den Betrag von USD 10.000 überschreitet. In diese Bemessungsgrundlage fließen dabei nicht nur Finanzkonten ein, bei denen der US-Staatsbürger als Eigentümer eingetragen ist, sondern auch alle Konten, bei denen er die Verfügungsmacht besitzt. Werden diese Meldepflichten nicht erfüllt, können erhebliche Strafzahlungen entstehen, die im schlimmsten Fall bis zu 50 % des Wertes des jeweiligen Finanzkontos betragen können.

Steuerliche Nacherklärung in den USA

Im Zusammenhang mit den nun notwendigen Meldungen nach FATCA ist es ratsam zu prüfen, ob die US-Staatsbürger ihren steuerlichen Pflichten in den USA vollständig nachkommen bzw. in der Vergangenheit nachgekommen sind. Falls das nicht der Fall ist, sollte das schnellstmöglich korrigiert werden. Hierzu bietet die US-Steuerbehörde IRS verschiedene formalisierte Selbstanzeigeverfahren an, die bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen vollständige Straffreiheit gewähren. Für im Ausland lebende US-Staatsbürger, die eine Selbstanzeige in den USA abgeben möchten, empfiehlt sich insbesondere die derzeit noch geltenden sog. Streamlined Foreign Offshore Procedures in Anspruch zu nehmen. Dabei müssen die letzten drei nicht abgegebenen US-Steuererklärungen sowie das FBAR-Reporting für die letzten sechs Jahre erstellt und beim IRS eingereicht werden. Es ist ungewiss, wie lange dieses durchaus vorteilhafte Selbstanzeigeverfahren von der US-Steuerbehörde noch angeboten wird. Das Programm kann jederzeit beendet werden und insofern ist es ratsam, die Nacherklärung zügig durchzuführen.

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