Aktuelles zur Erbschaftsteuerreform

Das Bundesverfassungsgericht hat am 17.12.2014 (1 BvL 21/12) entschieden, dass die Steuervergünstigungen für Betriebsvermögen nach §§ 13a und 13b ErbStG nicht mit dem verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz vereinbar sind. Das bisherige Gesetz ist bis zu einer Neuregelung weiter anwendbar. Das BVerfG hat den Gesetzgeber aufgefordert, diese Neuregelung bis zum 30.06.2016 zu treffen.

Stand der Reformbemühungen
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 08.07.2015 wurde vom Bundesrat abgelehnt. Nun ist die Regierung wieder am Zug und muss einen neuen Gesetzentwurf vorlegen. Wie aus der Presse bekannt ist, wird die Einigung der Regierungsparteien durch die CSU blockiert. Es verbleibt jetzt nur noch sehr wenig Zeit, eine Neuregelung innerhalb der vom BVerfG vorgegebenen Zeitspanne auf den Weg zu bringen.

Inhalt der Neuregelungen
Die wesentlichen Anpassungen betreffen die Übertragung von Betriebsvermögen. Dabei sollte nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung das bisherige System der erbschaftsteuerlichen Verschonungen von Betriebsvermögen in seinen Grundzügen erhalten bleiben und an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes angepasst werden. Die wesentlichen Änderungen betreffen folgende Punkte:

  • ƒƒDefinition des unter die Vergünstigung fallenden Vermögens
  • ƒƒAnwendung der Lohnsummenregelung bereits ab bspw. 3 oder 5 Arbeitnehmern
  • ƒƒDeutliche Abschmelzung der Verschonungsabschläge für Vermögen ab einer bestimmten Größenordnung mit der Möglichkeit einer Verschonungsbedarfsprüfung und besonderen Freigrenzen für Familienunternehmen

Die Details der Neuregelungen werden erst nach endgültiger Einigung zwischen Gesetzgeber und Bundesrat feststehen.

Fazit
Es wird aus heutiger Sicht in jedem Fall zu einer Verschlechterung der erbschaftsteuerlichen Rahmenbedingungen für die Übertragung von Betriebsvermögen kommen. Für anstehende Übertragungen sollte deshalb genau geprüft werden, welches der richtige Zeitpunkt ist.

Über die weiteren Schritte der Neugestaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer werden wir Sie laufend informieren.

Dokument

Erbschaftsteuer Neuregelung