Die Ebenen der Berichterstattung über die Konzernabschlussprüfung

Nachdem der Wirtschaftsprüfer seinen Prüfungsbericht erstellt hat, berichtet er vor der Jahreshauptversammlung des geprüften Unternehmens über seine Prüfung. Dabei werden bis zu vier Ebenen der Berichterstattung unterschieden: nach einzelnen Gesellschaften, nach geografischen Zonen oder Geschäftsbereichen (die mehrere Gesellschaften zusammenfassen), nach dem Finanz- und Gesamtmanagement des Konzerns sowie nach der Corporate Governance.
Die Ebenen der Berichterstattung über die Konzernabschlussprüfung

Aufteilung nach einzelnen Gesellschaften

Der Abschlussprüfer, der auf der Grundlage der genannten Kriterien einer einzelnen Gesellschaft zugeordnet ist, ist verantwortlich für die Berichterstattung über die Ergebnisse der Prüfung. Er führt Schlussbesprechungen mit dem lokalen Management und gibt Bestätigungsvermerke zum Konsolidierungspaket des Unternehmens ab. Bei Gesellschaften, die für den Konzernabschluss wesentlich sind oder Gesellschaften, bei denen Prüfungsfeststellungen getroffen wurden, die für den Konzernabschluss wesentlich sein können, unterrichtet die für die Prüfung der Gesellschaft zuständige Prüfungsgesellschaft die andere Prüfungsgesellschaft, sodass ein gemeinsames Prüfungsurteil gebildet werden kann. Gegebenenfalls kann der andere Joint Auditor an der Schlussbesprechung mit der Gesellschaft teilnehmen.

Aufteilung nach geografischen Gebieten oder Geschäftsbereichen

Bei einer Aufteilung nach geografischen Gebieten oder Geschäftsbereichen berichtet jede Prüfungsgesellschaft über die von ihr abgedeckten Bereiche und ihre Prüfungsfeststellungen in Anwesenheit und in Abstimmung mit der anderen Prüfungsgesellschaft.

Fachliche oder sensible Sachverhalte werden von den Joint Auditors im Vorfeld besprochen, um eine gemeinsame Sichtweise festzulegen. An das Finanz- und Konzernmanagement berichten die Prüfungsgesellschaften eine gemeinsame Zusammenfassung ihrer Prüfungsergebnisse. Feststellungen werden im Vorfeld noch einmal besprochen, um eine gemeinsame Haltung festzulegen.

Aufteilung nach Corporate Governance

Im Hinblick auf die Corporate Governance nehmen ausgewählte Vertreter von jeder Prüfungsgesellschaft an den Sitzungen des Konzernvorstandes teil, bei denen die halbjährlichen und jährlichen Konzernabschlüsse zur Veröffentlichung genehmigt werden, sowie an den entsprechenden Sitzungen des Prüfungsausschusses des Konzerns. Sie äußern sich mit einer Stimme, sofern es keine Meinungsverschiedenheiten gibt.