Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – eine neue Epoche der Unternehmenskultur

Unternehmen müssen in naher Zukunft weitaus mehr Verantwortung übernehmen, denn sie sind meist – bewusst oder unbewusst – mit den Ursachen weltweit angeprangerter Missstände eng verwoben. Ob Löhne unter dem Existenzminimum, gravierende Sicherheitsmängel, untragbare Kinderarbeit oder mangelhafter Umweltschutz – viele Brennpunkte sollen mit dem 2021 in Deutschland verabschiedeten Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz angegangen werden.

Hier finden Sie einen Überblick zu unseren Services und Solutions rund um das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

Die EU zieht den Kreis der betroffenen Unternehmen mit einem EU-Lieferkettengesetz sogar noch weiter. Dies sorgt für eine Harmonisierung und allgemeine Rechtssicherheit im europäischen Wettbewerb, sodass potenzielle Nachteile für Unternehmen im internationalen Wettbewerb, die durch national unterschiedliche Gesetze entstehen, entfallen werden. Das Besondere dabei: All dies gilt fortan nicht mehr nur für das eigene Unternehmen, sondern auch für unmittelbare und mittelbare Zulieferer. Diese externen Standards müssen nun mitüberprüft werden.

Auf welche Unternehmen trifft das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu?

  • Ab 2023 fallen zunächst rund 900 Unternehmen in Deutschland mit mehr als 3.000 Mitarbeiter*innen unmittelbar unter diese Regelung. Durch diverse gegenseitige Abhängigkeiten und Ausstrahleffekte wird das Gesetz aber zu diesem Zeitpunkt auch für praktisch alle anderen Unternehmen relevant.
  • Ab 2024 gilt es dann für ca. 4.800 Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiter*innen.
  • Mit Inkrafttreten des EU-Lieferkettengesetzes gelten zudem deutlich niedrigere und somit strengere Schwellenwerte als beim deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

Das Thema gehört auf die Agenda von Unternehmen jeder Größen- und Branchenzuordnung. Das Risiko ist zu groß, sonst Wettbewerbsnachteilen ausgesetzt zu sein, negative Imageauswirkungen zu spüren oder sogar erhebliche Bußgelder zahlen zu müssen.

Wo liegen die größten Herausforderungen für Ihr Unternehmen?

Viele Unternehmen fragen sich, wie die gesetzlichen Pflichten auf die Supply-Chain wirken und welche Möglichkeiten sowie Maßnahmen bestehen, diese in die internen Vorgaben, Prozesse und Datenanforderungen einzubauen. Sie suchen aber auch nach Möglichkeiten, durch frühzeitiges Reagieren klare Wettbewerbsvorteile zu erzielen und dies in der Kommunikationspolitik zu verankern. Unternehmen sind nicht zuletzt im Kontext des gesteigerten Interesses von Öffentlichkeit, Investor*innen, Stakeholdern, Mitarbeiter*innen und Kund*innen am Thema Nachhaltigkeit gut beraten, sich konsequent mit dem Themenfeld auseinanderzusetzen.

Welche konkreten Aufgaben leiten sich daraus für Sie ab?

Die Sorgfaltspflichten und Chancenpotenziale betreffen Ihre gesamte Lieferkette vom Rohstoff über das Endprodukt bis zum Vertrieb. Sie richtet sich dabei nach Art und Umfang der Geschäftstätigkeit, dem Einflussvermögen Ihres Unternehmens auf den Verursacher der Verletzung, der zu erwartenden Schwere der Verletzung sowie der Art des Verursachungsbeitrags des Unternehmens.

Ihr Unternehmen muss sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch bei (un-)mittelbaren Zulieferern entsprechende Maßnahmen umsetzen:

  • Verabschiedung einer Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte
  • Durchführung einer Risikoanalyse und Ermittlung nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte
  • Anpassung des Risikomanagementsystems (inkl. Präventions- und Abhilfemaßnahmen) zur Abwendung potenziell negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte
  • Einrichtung eines Beschwerdemechanismus
  • Implementierung einer transparenten öffentlichen Berichterstattung

Bei jedem Schritt sollte auf ein maßvolles, aber sehr strukturiertes Vorgehen geachtet werden, um eine nachteilige Wirkung auf die eigenen wirtschaftlichen Verflechtungen mit Lieferanten, Kund*innen und anderen Stakeholdern zu vermeiden. Gleichzeitig ist auch ein zukünftiges automatisiertes Monitoring und die Berücksichtigung in den Abläufen und Datenflüssen sicherzustellen.

Was bedeutet dies im Hinblick auf Umsatzsteuer, Zoll- und Außenwirtschaftsrecht? 

Um mit dem LkSG compliant zu sein, müssen Unternehmen ggf. einen oder mehrere ihrer Lieferanten ersetzen. Fällt die Wahl dabei auf Zulieferer außerhalb Deutschlands oder der EU, kann dies zollrechtliche Auswirkungen haben und Konsequenzen für die umsatzsteuerlichen Verpflichtungen mit sich bringen. Unter Umständen sind auch Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts zu beachten. Das bedeutet: Neben den wirtschaftlichen Erwägungen bei der Lieferantenauswahl spielen auch viele rechtliche Anforderungen eine Rolle – die manchmal im Konflikt miteinander stehen. Unsere Expert*innen des VAT & Indirect Tax-Teams haben all dies stets im Blick und finden gemeinsam mit Ihnen individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.  

Welche Maßnahmen greifen im Ernstfall?

  • Bei einer rechtlichen Verletzung im Inland müssen Unternehmen im eigenen Geschäftsbereich unverzüglich Abhilfemaßnahmen ergreifen.
  • Bei unmittelbaren Zulieferern ist ein konkreter Plan zur Minimierung und Vermeidung zu erstellen, falls die Verletzung nicht absehbar beendet werden kann.
  • Bei mittelbaren Zulieferern müssen anlassbezogen und bei Kenntnis von einem Verstoß eine Risikoanalyse durchgeführt, ein Konzept zur Minimierung und Vermeidung umgesetzt und Präventionsmaßnahmen gegenüber dem Verursacher veranlasst werden.

Wie Mazars Sie unterstützen kann:

Unsere Expert*innen helfen Ihnen gern dabei, die Anforderungen und Chancen des Lieferkettengesetzes zu erfüllen. Von der Risikoanalyse über das konkrete Risikomanagement bis zur transparenten Berichterstattung und Herausarbeitung strategischer Vorteile – wir sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen Rechtssicherheit erlangt.

Sprechen Sie uns an

 

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