Mit unserem CSRD-Guide zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist seit dem 5. Januar 2023 EU-weit in Kraft und die Mitgliedstaaten haben jetzt 18 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Damit kommen auf viele Unternehmen neue Anforderungen an ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung zu, die Chancen, aber auch Risiken bergen. Wie können Unternehmen also sicherstellen, dass sie gut vorbereitet und auf dem richtigen Weg sind, um die Vorgaben der CSRD zu erfüllen? Unsere Expert*innen haben in einem Guide zusammengefasst, was Unternehmen tun können, um jetzt für die Zukunft gerüstet zu sein.

Warum die neue Richtlinie?

Ziel der CSRD ist es, eine standardisierte und gemeinsame Sprache für Nachhaltigkeitsinformationen zu definieren und die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf das gleiche Niveau wie die Finanzberichterstattung zu bringen. Das ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu den Zielen des European Green Deal und zur Klimaneutralität der EU bis 2050.

Die Richtlinie soll die Qualität der übermittelten Nachhaltigkeitsinformationen verbessern, indem sie die Verwendung der Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) für alle Unternehmen vorschreibt, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen.

Wer ist von der CSRD betroffen?

Die neue Richtlinie erweitert den Kreis der Unternehmen, die der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegen, auf rund 50.000 Unternehmen. Welches Unternehmen unter die Berichtspflicht fällt, hängt unter anderem vom Umsatz, der Mitarbeiterzahl und der Bilanzsumme ab. Aber auch Unternehmen, die von der CSRD nicht direkt betroffen sind, können über ihre Lieferkette unter erhöhtem Druck stehen, die Richtlinie einzuhalten.

Welche Informationen enthält die Nachhaltigkeitserklärung?

Unternehmen, die in den Geltungsbereich der CSRD fallen, müssen über die Auswirkungen des eigenen Geschäftsbetriebs auf Mensch und Umwelt wie auch über die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf die Entwicklung, Leistung und Position des Unternehmens berichten (das Prinzip der „doppelten Wesentlichkeit“).

Wird die Prüfung der Nachhaltigkeitserklärung zur Pflicht?

Für Nachhaltigkeitserklärungen und die darin enthaltenen Informationen wird erstmals eine verpflichtende Prüfung mit begrenzter Sicherheit (limited assurance) eingeführt. Voraussichtlich ab 2028 soll die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit hinreichender Sicherheit (reasonable assurance) erfolgen (dem geht allerdings eine Bewertung der Durchführbarkeit für Wirtschaftsprüfer und Unternehmen voraus). Dies sollten die Prüfungsausschüsse der Unternehmen im Auge behalten.

Wie ist die Richtlinie entstanden?

Die CSRD ist eine Weiterentwicklung der Non-Financial Reporting Directive (NFRD), die im Jahr 2014 Berichts- und Transparenzpflichten zu Nachhaltigkeitsthemen für eine Reihe von europäischen Unternehmen einführte.

Am 16. Dezember 2022 wurde die finale Fassung der Corporate Sustainability Reporting Directive im Journal of the European Union (OJEU) veröffentlicht. Die Veröffentlichung ist ein wichtiger Meilenstein in einem langen Prozess, der mit dem CSRD-Entwurf der Europäischen Kommission im April 2021 begann, sich mit der politischen Einigung im Juni 2022 auf eine leicht überarbeitete Fassung fortsetzte und in der formellen Verabschiedung durch das Europäische Parlament sowie den Europäischen Rat mündete.

Die neue Richtlinie trat 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Journal of the European Union (OJEU) in Kraft, d. h. am 5. Januar 2023. Alle Mitgliedstaaten haben Zeit bis zum 6. Juli 2024, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Erfahren Sie mehr über die CSRD.

Dokument

Guide zur Corporate Sustainability Reporting Directive