Taxonomie-Verordnung: Kapitalflüsse in ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten lenken

Die Taxonomie-Verordnung ist ein Instrument der EU, um die klima- und umweltpolitischen Herausforderungen unserer Gegenwart anzugehen. Sie schafft den Rahmen für ein EU-einheitliches Klassifikationssystem ökologisch nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten und hält Unternehmen dazu an, einen „grünen“ Beitrag zu leisten. Doch der Weg zu mehr Transparenz ist steinig. Oft fehlt es den Unternehmen an grundlegendem Know-how und strukturellen Kapazitäten.

Hier finden Sie einen Überblick zu allen relevanten Basisinformationen rund um die Taxonomie-Verordnung.

Unser Ansatz zur Umsetzung der EU-Taxonomie

Vom ersten Verständnis der Anforderungen über die Projektplanung, die Analyse der relevanten Aktivitäten bis hin zur Berechnung und Berichterstattung der Taxonomie-KPIs – unsere Expert*innen begleiten Sie mit umfassendem Know-how. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Taxonomie-Verordnung, damit Sie Ihre Wirtschaftstätigkeiten mit den sechs von der EU festgelegten Klima- und Umweltschutzzielen in Einklang bringen können. Gemeinsam passen wir Ihr nichtfinanzielles und finanzielles Accounting den regulatorischen Anforderungen an und schaffen Synergien zu weiteren Regularien wie der Corporate Sustainability Reporting Directive oder der Offenlegungsverordnung (SFDR).

Unsere Lösung zur Umsetzung der EU-Taxonomie

Die Umsetzung der EU-Taxonomie ist ein ressourcenaufwendiger Prozess. Wir stehen als zuverlässiger Sparringspartner an Ihrer Seite, definieren gemeinsam die notwendigen Schritte, navigieren Sie durch die Prüfung der EU-Taxonomie durch den Wirtschaftsprüfer und gehen flexibel auf Ihre individuellen Bedürfnisse ein.

Nach einer Betroffenheitsanalyse Ihres Unternehmens unter Berücksichtigung ggf. weiterer Gesellschaften einer Unternehmensgruppe starten wir in das Projekt und begleiten Sie durch insgesamt acht Phasen:

Phase 1: Projektplanung und Kick-off Workshop

Zunächst legen wir mit Ihnen die notwendigen Schritte und Ziele für eine erfolgreiche Umsetzung der EU-Taxonomie fest. Zusammen bestimmen wir den Teilnehmerkreis für einen Grundlagen-Workshop. Darin besprechen wir detailliert den Projektablauf, schauen auf die Taxonomie-Compliance Ihrer Wettbewerber und klären Ihre Fragen.

Phase 2: Analyse der Taxonomiefähigkeit

Im weiteren Prozess betrachten wir, welche Taxonomie-Aktivitäten für Ihr Unternehmen relevant und damit taxonomiefähig im Sinne der sechs EU-Umweltziele sind. Das bildet die Grundlage, um die geeigneten Ansprechpartner*innen in Ihrem Unternehmen zu finden.

Phase 3: Analyse der taxonomiekonformen Aktivitäten

Im nächsten Schritt ermitteln wir, inwiefern die zuvor identifizierten Unternehmensaktivitäten den Anforderungen der technischen Bewertungskriterien genügen. Da sich diese Kriterien bei fast allen Wirtschaftsaktivitäten unterscheiden, ist dieser Prozess zeitintensiv und muss sorgfältig aufgesetzt werden, um zu einem späteren Zeitpunkt auch einer Prüfung standhalten zu können. Außerdem ist zu überprüfen, inwiefern die Anforderungen an soziale Mindeststandards in Ihrem Unternehmen bereits erfüllt sind. Dazu zählen die Themen Menschenrechte, Korruptionsbekämpfung, Steuern sowie fairer Wettbewerb.

Phase 4: Datenerhebung und Berechnung der Kennzahlen zu Umsätzen, CapEx und OpEx

Um die geforderten KPIs berechnen zu können, werden die identifizierten Aktivitäten den entsprechenden Umsätzen, Investitions- und Betriebsausgaben zugeordnet. Wir unterstützen Sie bei einer systematischen sowie sachgerechten Erhebung und Allokation der Daten, sodass eine vollständige Erfassung unter Ausschluss von Doppelzählungen gewährleistet wird. Hierbei legen wir bereits den Grundstein für eine weitergehende Automatisierung und Prozessverankerung der Kennzahlenelemente.

Phase 5: Analyse des Anpassungsbedarfs für Systeme, Prozesse und Daten

Um zukünftig eine effiziente Überwachung und Berichterstattung zu ermöglichen, erarbeiten wir ein Datenmodell, das sich aus den Erkenntnissen der vorherigen Analyseschritte speist. Die benötigten Daten und Informationen werden hierbei möglichst aus bestehenden Systemen und Datenbanken gewonnen und automatisiert erhoben. Die Anpassung bestehender Systeme und Prozesse schont Ressourcen und schafft Transparenz.

Phase 6: Implementierung

Wir helfen Ihnen, die betroffenen Systeme und Prozesse anzupassen oder weitere Datenquellen nutzbar zu machen. Denn nur so lassen sich die für die Taxonomie-KPIs erforderlichen Informationen sammeln und strategisch nutzten. Die Einbeziehung von relevanten Abteilungen und Systemnutzern ist in dieser Phase entscheidend.

Phase 7: Testen und Training

In der Testphase stellen wir die volle Funktionalität der letzten Anpassungen sicher. Nach dem erfolgreichen Durchlauf der Testphase schulen wir die Mitarbeiter*innen in Ihrem Unternehmen sowohl zu den neu etablierten Systemen und Prozessen als auch zur jährlich wiederkehrenden Anwendung der EU-Taxonomie.

Phase 8: Berichterstattung

Wir erstellen in Absprache mit Ihnen einen taxonomiekonformen Bericht für Ihre Nachhaltigkeits- oder Geschäftsberichtserstattung. Alle Prozessschritte dokumentieren wir ebenfalls für die interne und ggf. externe Verwendung, z. B. zur Vorlage bei Ihrem Wirtschaftsprüfungsunternehmen.

Ihre Vorteile

Profitieren Sie von unserem integrierten Ansatz für eine effiziente und zuverlässige Umsetzung der Anforderungen. Sie arbeiten mit einem interdisziplinären Team zusammen, das die Kompetenzen in den Bereichen Nachhaltigkeit, Prozesse und IT bündelt, um Ihnen einen ganzheitlichen Projektansatz zu ermöglichen.

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