CSRD: Auf Unternehmen kommt Großes zu

Seit dem 5. Januar 2023 ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) EU-weit in Kraft. Während große, kapitalmarktorientierte Unternehmen von ähnlichen Vorgaben in der Vergangenheit bereits betroffen waren und teilweise Vorkehrungen treffen konnten, bringt die CSRD vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen mittelfristig große Neuerungen mit sich und wird Art und Umfang der Nachhaltigkeitsberichterstattung massiv verändern.

Hier finden Sie einen Überblick zu unseren Services und Solutions rund um die Corporate Sustainability Reporting Directive.

Wie können Unternehmen nach dem Inkrafttreten der CSRD sicherstellen, dass sie gut vorbereitet oder auf dem richtigen Weg sind, um die Vorgaben zu erfüllen? Das haben unsere Expert*innen für Sie im CSRD-Guide zusammengefasst.

Gilt die CSRD auch für Ihr Unternehmen?

Mit der CSRD wird die derzeit geltende Non-financial Reporting Directive (NFRD), die in Deutschland 2017 mit dem CSR-RUG umgesetzt wurde, abgelöst und die bestehenden Vorgaben zur nichtfinanziellen Berichterstattung werden erheblich erweitert. Folgende Unternehmen sind betroffen:

  • Ab 2025 (für das Berichtsjahr 2024) alle Unternehmen, die bereits nach der NFRD berichten müssen
  • Ab 2026 (für das Berichtsjahr 2025) alle großen Unternehmen, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
    • mehr als 250 Mitarbeiter*innen
    • mehr als 20 Mio. Euro Bilanzsumme
    • mehr als 40 Mio. Euro Umsatz
    • Ab 2027 (für das Berichtsjahr 2026) alle kapitalmarktorientierten kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) sowie kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen
  • Ab 2029 (für das Berichtsjahr 2028) Nicht-EU-Unternehmen mit EU-Niederlassungen oder EU-Tochterunternehmen

Welche Anforderungen stellt die CSRD an Ihr Unternehmen?

Die CSRD stellt hohe Anforderungen an die Organisation und Überwachung des CSR-Managements und enthält eine Pflicht zur externen Prüfung der Nachhaltigkeitsinformationen.

Die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung steigen:

  • Einbezug nachhaltigkeitsrelevanter Aspekte in Geschäftsmodell & Strategie
  • Beschreibung der nachhaltigkeitsbezogenen Konzepte in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
  • Offenlegung umfangreicher Informationen und Kennzahlen aus zehn themenspezifischen ESRS-Standards
  • Beschreibung der Nachhaltigkeitsziele und deren Erreichung
  • Einbezug von Stakeholder-Interessen
  • Berücksichtigung der Wertschöpfungskette in Due-Diligence-Prozessen
  • Anwendung der „doppelten Wesentlichkeit“ („Double Materiality“)

Informationen zur Nachhaltigkeit sollen zukünftig ausschließlich im Lagebericht offengelegt werden und nicht mehr in einem separaten nichtfinanziellen Bericht.

Die Anforderungen in Bezug auf die Prüfung sind:

  • Verpflichtende Prüfung mit begrenzter Sicherheit (limited assurance)
  • Prozesstransparenz und klare Verantwortlichkeiten
  • Herleitung der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren

Im Rahmen der CSRD werden zusätzlich parallel durch die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) EU-Berichtstandards für Unternehmen aufgebaut. Die sogenannten ESRS (European Sustainability Reporting Standards) sind für alle Unternehmen, die nach der CSRD berichten müssen, in Zukunft verpflichtend und geben die berichtspflichtigen Angaben sowie die zugrunde liegenden Berichterstattungskonzepte vor. Erfahren Sie dazu mehr in unserem ESRS Factsheet.

Was bedeutet die CSRD für Ihr Unternehmen?

Viele Unternehmen sind noch nicht hinreichend auf die ausgeweitete Berichterstattung vorbereitet und die erforderlichen Governance-Strukturen sind noch nicht implementiert. Es fehlt vielerorts an den erforderlichen internen Strukturen und Prozessen, Strategien und Zielen sowie auch personellen Ressourcen.

Wenn Sie betroffen sind, sollten Sie sich daher konsequent mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen, die für Ihr Unternehmen nicht nur strategisch, sondern auch operativ starke Veränderungen mit sich bringen werden. Die ausgeweitete Berichterstattung erfordert in Ihrem Unternehmen eine neue Ablauforganisation mit transparenten Prozessen, funktionierenden Kontrollen und klaren Verantwortlichkeiten.

Wie Mazars Sie unterstützen kann:

Unsere Expert*innen helfen Unternehmen dabei, die Anforderungen der CSRD erfolgreich umzusetzen. Sowohl beim Aufbau des Nachhaltigkeitsmanagements, bei der Formulierung der Nachhaltigkeitsstrategie sowie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung.

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Dokument

Guide zur Corporate Sustainability Reporting Directive