Wann ist unser VAT Inventory das richtige Instrument für Sie?

  • Wenn Effizienz Ihnen wichtig ist.

Sind die Compliance-Prozesse einmal richtig aufgesetzt, vergeuden Sie später keine Zeit und Kosten mit der Aufarbeitung Jahre zurückliegender Sachverhalte.

  • Wenn Sie Umsatzsteuerverluste vermeiden möchten.
  1. Haben Sie Umsatzsteuer irrtümlich nicht in Rechnung gestellt, können Sie versuchen, Ihren Kunden nachträglich zur Kasse zu bitten. Aber wie erfolgversprechend ist das nach vielen Jahren? Nicht in jedem Fall geben die vertraglichen Vereinbarungen eine Nachbelastung überhaupt her. Der Kunde kann insolvent oder sogar komplett vom Markt verschwunden sein. 19% Umsatzsteuer gehen dann zulasten Ihrer Marge.
  2. Die Vorsteuer aus Eingangsrechnungen kann aus den verschiedensten Gründen nicht abzugsfähig sein: Der Leistungsort ist nicht in Deutschland, der Rechnungsaussteller ist nicht Steuerschuldner, die Leistung ist steuerfrei, die Rechnung weist formelle Mängel auf, der Rechnungsempfänger ist nicht Leistungsempfänger… Fällt dies beim Finanzamt auf, müssen Sie die Vorsteuer gegebenenfalls sogar mit Zinsen zurückzahlen. Dass Sie die Vorsteuer jedoch von Ihrem Lieferanten zurückerhalten, ist damit noch lange nicht gesagt.
  • Wenn Sie für die nächste Betriebsprüfung gewappnet sein möchten.

Wer möchte sich schon von einem Betriebsprüfer auf Fehler stoßen lassen? Eine Betriebsprüfung voller offener Fragen und Unklarheiten wird langwierig – und oft teuer: Zu der Steuernachzahlung zur Unzeit kommen in der Regel auch noch Zinsen. Werden Sie lieber selbst aktiv und bearbeiten Ihre Baustellen, wenn es für Sie der richtige Zeitpunkt ist. So behalten Sie das Heft in der Hand. Die Ergebnisse unseres „VAT inventory“ können Sie im Rahmen der Betriebsprüfung verwenden, was die Prüfung erheblich beschleunigt.

  • Wenn Sie mit Strafrecht nichts zu tun haben möchten.

Wir beobachten seit einigen Jahren eine deutliche Neigung der Finanzbehörden, strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung einzuleiten, wenn Fehler offenbar werden. Dies stellt für Sie als Geschäftsführer und alle in Ihrem Unternehmen mit umsatzsteuerlichen Angelegenheiten betrauten Personen ein erhebliches persönliches Risiko dar. Außerdem drohen, neben der Steuernachzahlung und den Zinsen, erhebliche Bußgelder für Ihr Unternehmen selbst. Das können Sie sich ersparen, wenn Sie mit uns auf Nummer sicher gehen.

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