Wann ist unsere VAT Compliance Inspection das richtige Instrument für Sie?

  • Wenn Effizienz Ihnen wichtig ist.

Sind die Compliance-Prozesse richtig aufgesetzt, vergeuden Sie später keine Zeit und Kosten mit der Aufarbeitung Jahre zurückliegender Sachverhalte.

  • Wenn Ihr Geschäftsmodell Besonderheiten aufweist.

Gibt es Besonderheiten in Ihrem Geschäftsmodell, die es verdienen, einmal ganz genau hinzusehen? Hat sich Ihr Business vielleicht kürzlich verändert oder steht eine Umstrukturierung ins Haus? Kurz gesagt: Gibt es etwas, das wir genauer untersuchen sollten?

  • Wenn Sie Umsatzsteuerverluste vermeiden möchten.
  1. Haben Sie Umsatzsteuer irrtümlich nicht in Rechnung gestellt, können Sie versuchen, Ihren Kunden nachträglich zur Kasse zu bitten. Aber wie erfolgversprechend ist das nach vielen Jahren? Nicht in jedem Fall geben die vertraglichen Vereinbarungen eine Nachbelastung überhaupt her. Der Kunde kann insolvent oder sogar komplett vom Markt verschwunden sein. 19% Umsatzsteuer gehen dann zulasten Ihrer Marge.
  2. Die Vorsteuer aus Eingangsrechnungen kann aus den verschiedensten Gründen nicht abzugsfähig sein: Der Leistungsort ist nicht in Deutschland, der Rechnungsaussteller ist nicht Steuerschuldner, die Leistung ist steuerfrei, die Rechnung weist formelle Mängel auf, der Rechnungsempfänger ist nicht Leistungsempfänger… Fällt dies beim Finanzamt auf, müssen Sie die Vorsteuer gegebenenfalls sogar mit Zinsen zurückzahlen. Dass Sie die Vorsteuer jedoch von Ihrem Lieferanten zurückerhalten, ist damit noch lange nicht gesagt.
  • Wenn Sie für Ihre Kunden und Lieferanten ein verlässlicher Partner sein möchten.

Ersparen Sie auch Ihren Geschäftspartnern unerfreuliche und schlimmstenfalls das Vertrauensverhältnis belastende Diskussionen über die umsatzsteuerliche Behandlung von vielleicht viele Jahre zurückliegenden Geschäften.

  • Wenn Sie Betriebsprüfungen zügig abwickeln und ohne Nachzahlungen überstehen möchten.

Eine ausufernde Betriebsprüfung oder Umsatzsteuersonderprüfung, bei der die umsatzsteuerliche Einordnung für viele Jahre vor den Augen des Prüfers in sich zusammenfällt, beansprucht erhebliche Ressourcen in Ihrem Unternehmen. Darüber hinaus bringt sie unkalkulierbare finanzielle Risiken für Ihr Unternehmen mit sich.

Ist Ihr Geschäftsmodell hingegen vorab belastbar von uns umsatzsteuerlich geprüft worden, zahlt sich das für Ihr Unternehmen doppelt aus: Das Risiko für Konflikte mit dem Prüfer und entsprechender Korrekturbedarf ist minimiert, und die Prüfung vereinfacht und beschleunigt sich dadurch erheblich.

  • Wenn Sie mit Strafrecht nichts zu tun haben möchten.

Wir beobachten seit einigen Jahren eine deutliche Neigung der Finanzbehörden, strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung einzuleiten, wenn Fehler offenbar werden. Dies stellt für Sie als  Geschäftsführer und alle in Ihrem Unternehmen mit umsatzsteuerlichen Angelegenheiten betrauten Personen ein erhebliches persönliches Risiko dar. Außerdem drohen, neben der Steuernachzahlung und den Zinsen, erhebliche Bußgelder für Ihr Unternehmen selbst. Das können Sie sich ersparen, wenn Sie von Anfang an mit uns auf Nummer sicher gehen.

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